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Banking Erbschaften in den VAE

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mrtn
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(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2145
Themenstarter  

Erbschaften und Schenkungen müssen weder zum Zeitpunkt des Todes noch bei Erhalt der Erbschaft bzw. Schenkung in den VAE versteuert werden!

So kann man über gegründete Firmen oder als Direkttransaktion auch grosse Erbschaften/Schenkungen steuerfrei transferieren.

Das wäre ein weiterer Grund sich aus Deutschland abzumelden und eine Emirates ID zu beantragen. Wer also vor dem "Problem" einer großen Erbschaft steht die die Freibeträge übersteigt, für den mag das eine Option sein.

Freibetrag Erbschaftssteuer DEUTSCHLAND 2023 - Unbedingt beachten!

Verwandtschaftsverhältnis Steuerklasse Steuerfreibetrag (in €)
Ehegatten, Lebenspartner 1 500.000 €
Kinder, Enkel verstorbener Eltern 1 400.000 €
Enkel 1 200.000 €
Urenkel, Bei Erbschaft: Eltern, Großeltern 1 100.000 €

   
yasmeen90 and weip321 reacted
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(@martgo)
Blackberry© Gourmet Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 149
 

Ganz so einfach ist das nicht. Wenn der Erblasser oder der Erbe noch in Deutschland ist oder nicht bereits 5 Jahre dauerhaft im Ausland ohne (zusätzlichen) Wohnsitz/Wohnmöglichkeit in Deutschland unterliegen sie weiterhin der deutschen Erbschaftssteuer.

Siehe u.a. https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/ausland.html

Vermögen und oder Wohnsitz im Ausland "schützt" also nicht direkt vor deutscher Erbschaftssteuer.


   
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mrtn
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(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2145
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @martgo

Wenn der Erblasser oder der Erbe noch in Deutschland ist oder nicht bereits 5 Jahre dauerhaft im Ausland ohne (zusätzlichen) Wohnsitz/Wohnmöglichkeit in Deutschland unterliegen sie weiterhin der deutschen Erbschaftssteuer.

 

Ja, das ist klar. Habe ich schon in einem meiner erster Artikel zum Thema überhaupt dargelegt. Sobald es noch irgendeine Verbindung zur DDR ähm Gerechtigkeitsland gibt, ist man dran. Und das System ist perfide aufgebaut, damit hat man immerhin ab 1933 bei einer reichen und international vernetzten Bevölkerungsgruppe Fakten schaffen wollen und es auch getan.

Es gilt also aus der unbeschränkten Steuerpflicht (§1 EStG), beschränkten Steuerpflicht (§49 EStG) und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§2 AStG) heraus zu kommen.

Aber, es gibt Mittel und Wege. Auch wenn der Erblasser eine Immobilie in Deutschland hat. Wie das geht verrate in nicht im öffentlichen Forenbereich. Aber es geht, ganz sicher 😉 

Veröffentlicht von: @martgo

Vermögen und oder Wohnsitz im Ausland "schützt" also nicht direkt vor deutscher Erbschaftssteuer.

Das ist falsch und hängt nicht mit Deiner ersten Aussage zusammen, bei der es ja um Vermögen (eines Erblassers) in Deutschland ging.

Wenn das richtig strukturiert wird und man weiss was man tut, kann man sich sehr wohl davor schützen. Ich habe dazu einschlägige Erfahrungswerte. Allerdings sollte man sich dazu innerlich von dem Land auch gelöst haben, da sehe ich bei vielen eher das Problem.


   
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(@martgo)
Blackberry© Gourmet Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 149
 

Veröffentlicht von: @mrtn

Aber, es gibt Mittel und Wege. Auch wenn der Erblasser eine Immobilie in Deutschland hat.

Ja das stimmt. Aber einfach wegziehen reicht da halt nicht.

Veröffentlicht von: @mrtn

Das ist falsch und hängt nicht mit Deiner ersten Aussage zusammen, bei der es ja um Vermögen (eines Erblassers) in Deutschland ging.

Die erste Aussage bezog sich sowohl auf Erblasser als auch auf Erben. Wenn der Erbe in D wohnt muss er das in Ausland vererbte Vermögen trotzdem in D versteuern.

Auch hier gibt es Möglichkeiten der Optimierung, aber einfach wegziehen (also nur einer, Erbe oder Erblasser) reicht nicht.


   
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mrtn
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(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2145
Themenstarter  

@martgo

Veröffentlicht von: @martgo

Wenn der Erbe in D wohnt muss er das in Ausland vererbte Vermögen trotzdem in D versteuern.

Grundsätzlich ja und bei einer Immobilie schwer zu umgehen.

Liegt das Geld auf einer deutschen Bank, knallen die eh eine Sperre rein bis das FA freigibt (deutsche Banken sind Erfüllungsgehilfe der Finanzämter, das wurde spätestens ab Einführung der Abgeltungssteuer bewusst so aufgebaut).

Liegt das Geld bei einer Auslandsbank....die Gedanken sind frei 😉 

Aber wer braucht schon Offshorebanken 🤣 


   
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(@martgo)
Blackberry© Gourmet Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 149
 

Bei Immobilien bedarf der Generationenübergnag etwas mehr Vorbereitung. Hier gilt besser mit warmen Händen als kalten Händen weitergeben. Über Verkäuferdarlehn oder Niesbrauch in Verbinding mit den alle 10 Jahren neuen Schenkungsfreibeträgen (sind die selben wie die Erbschaftsfreibeträge) lässt sich da schon ein wenig Vermögen steuerfrei übertragen.


   
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(@ayselbektas)
Schach Profi Rose Blackwater Premium
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 395
 

Ich muss erst mal was zum vererben haben oder ich heirate reich. Noch überlege ich.


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mrtn and mrsblackwater reacted
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