In 2 Tagen, also ab dem 25. August 2023 greift der DSA, der Digital Service Act in der EU für Plattformkonzerne. Dann wird er nach und nach weiter ausgerollt, auch für Webshopps usw.
Ich will euch über ein paar Dinge informieren, die Blackwater.live in naher Zukunft betreffen können!!!
Das Internet bekommt in wenigen Wochen eine neue Ordnung. Besonders der „Desinformation“, was immer das genau ist, will die EU-Kommission mit dieser Ordnung den Kampf ansagen. Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (oder englisch: der Digital Services Act, DSA) greift ab dem 25. August unter anderem für eine Reihe bedeutender Plattformkonzerne, darunter Google, Facebook und Twitter, aber auch für das Unternehmen Zalando, das sich jetzt gerade juristisch gegen die Gleichsetzung mit den Amerikanern wehrt. Das Netz soll sicherer, wahrhaftiger, kontrollierter werden.
Quelle: FAZ
Für Webshopps:
Vielen Unternehmen ist der weitreichende Anwendungsbereich des Digital Services Act (DSA) noch nicht bewusst. Dieser Beitrag soll daher einen Überblick über die Neuerungen und Pflichten für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion geben, die ab 17. Februar 2024 gelten.
Der Digital Services Act, eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung, ist Teil eines europäischen Regelwerks, welches das Recht an die zunehmende Digitalisierung anpassen und auf sie vorbereiten soll. Das Gesetz über digitale Dienste soll einen sichereren digitalen Raum für alle Nutzer von Online-Diensten schaffen und hat insbesondere die Bekämpfung rechtswidriger Inhalte zum Ziel. Die Verordnung ist seit dem 16. November 2022 in Kraft, so dass für sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen einige Regeln bereits gelten.
Das relevante Datum für klassische Webshop-Betreiber ist jedoch der 17. Februar 2024, wenn der DSA vollständige Geltung erlangt. Der Anwendungsbereich des DSA ist denkbar weit. Er erstreckt sich auf sämtliche Online-Vermittlungsdienste, die Dienste für EU-Nutzer zur Verfügung stellen. Der Begriff „Online-Vermittlungsdienste“ umfasst jeden Dienst, der auch in digitaler Form erbracht wird und damit zwangsläufig jeden Webshop. Der DSA stellt zunächst (1) ein Haftungsprivileg für die Dienste auf, was jedoch der bisherigen Rechtslage nach dem Telemediengesetz (TMG) weitgehend entspricht. Im Grundsatz gilt: Haben die Anbieter keine tatsächliche Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten der Nutzer oder entfernen sie die Inhalte, sobald sie Kenntnis erlangen, haften sie nicht dafür. Außerdem enthält der DSA (2) Sorgfalts- und Transparenzpflichten sowie (3) Durchsetzungsmechanismen, zu denen auch Bußgelder gehören.
Die genaue Rechtslage für Spezialanbieter wie uns, als Blackwater.live (rechtlich verantwortlich: Blackwater Ltd. in VAE) wird sich erst in den nächsten Monaten rauskristallisieren.
Da die grossen Plattformen erst betroffen sind und dann ab 2024 erst kleinere Anbieter, kann man mal schauen wie das bei X.com, YouTube und Co. so läuft.
Letztlich ist das eine perfekte Grundlage für eine umfangreiche Zensur mit robusten Druckmitteln. Spannend wird auch, wie sich das auf das Gefecht gegen Telegram und X.com auswirkt.
Aber wie gesagt, ich schätze am Ende sind auch Inhalte von Blackwater.live betroffen. Und ich gebe euch auch zwei Beispiele:
1. Artikel, in denen ich LGBTQ als Gefahr für Kinder erklärt habe.
2. YouTube Videos von mir. Nicht alle, aber das vom Kirchentag fällt auf jeden Fall darunter.
Das ist "Hatespeech" nach Ansicht derer, die die Macht haben und mit dem DSA bekommen sie die Möglichkeit robust vorzugehen. Natürlich sind die Möglichkeiten begrenzt, aber auf YouTube sicher nicht.
Die Webseite unterliegt dem Recht der VAE und da gelten andere Regeln für Themen wie LGBTQ etc. Aber das ist nur ein Beispiel. Letztlich wird die Webseite davon nur schwerlich betroffen sein, es könnte sein dass sie im schlimmsten Fall per Google in der EU nicht mehr gelistet wird. Über diese Möglichkeit hatten einige Blogger schon berichtet. Wäre aber weiter für uns nicht tragisch.
Hier könnt ihr mal sehen, wie sich das nach der Lesart aus Brüssel (Handschrift Berlin) so liest: 😉
Ich werde euch was das Thema angeht auf dem Laufenden halten.
Aus heutiger Sicht überlege ich nur, ob ich mich auf YouTube wieder etwas unsichtbarer mache. YouTube für unsere Community mit embedd Videos nutzen ist kein Problem, aber öffentliche Videos mit "problematischen" Inhalten (in der EU) würde ich eher nicht mehr produzieren. Wäre weiter ja nicht tragisch, ist eh mehr ein Hobby.
Wir haben hier in unserer Community einen wirklich sicheren und schönen digitalen Ort ausserhalb der EU und das wird auch so bleiben.
Nochmal zusammenfassen für wen der DSA gilt und das lässt hellhörig werden:
Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten und ihrer Größe und handeln dabei verantwortungsvoll. Darüber hinaus würden expandierende Kleinst- und Kleinunternehmen während eines Übergangszeitraums von zwölf Monaten von einer Reihe von Verpflichtungen befreit werden.
Konkret bedeutet das:
- Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internetmit einem Mechanismus, der Nutzerinnen und Nutzern das Kennzeichnen solcher Inhalte erlaubt und Plattformen die Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ ermöglicht
- Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren leichter aufspüren zu können, oder angemessene Maßnahmen von Online-Marktplätzen zur stichprobenartigen Überprüfung, ob Produkte oder Dienste in einer amtlichen Datenbank als illegal identifiziert wurden
- Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer mit der Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten
- Verbot bestimmter Arten gezielter Werbung auf Online-Plattformen (wenn sie auf Kinder abzielen oder besondere personenbezogene Daten wie ethnische Zugehörigkeit, politische Ansichten, sexuelle Ausrichtung nutzen)
- Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen in unterschiedlichen Bereichen, unter anderem bei für Vorschläge verwendeten Algorithmen
- Verpflichtungen für sehr große Plattformen und Suchmaschinen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie risikobasierte Maßnahmen ergreifen und ihr Risikomanagementsystem von unabhängiger Seite prüfen lassen
- Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen und Suchmaschinen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können
- Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird: Die Hauptrolle kommt den Mitgliedstaaten zu – sie werden dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die Kommission die Überwachung und Durchsetzung.
Quelle: EU
Ihr seht, dass auch jetzt schon einiges in unserer Community theoretisch angreifbar wäre und man auch auf Denunzianten setzt, um an die Informationen zu kommen.
öffentliche Videos mit "problematischen" Inhalten (in der EU) würde ich eher nicht mehr produzieren
irgendwann traut sich keiner mehr seine Meinung zu sagen
Mich selbst habe ich auch schon dabei erwischt, wie ich mich selbst zensiere.
Grüße aus China, ... ich höre gleich auf, denn die Liste wäre ganz schön lang
Es ist halt ein Unterschied zwischen Zensur und "Zenzur" und Meinungsfreiheit und "Meinungsfreiheit".
Aber heute, dem 25. August 2024 ist der DSA nun in Kraft und wir werden sehen, was die nächsten Monate passiert.
Im Zweifel mache ich auf YouTube dann in Zukunft nur noch Videos für uns hier (Embedds). Soll heissen, es bringt ja ohnehin nichts sich darüber aufzuregen.
Priorität Nr. 1 ist was das Internet angeht diese Community und hier ist ja alles gut 😉
Prof. Rieck bezüglich DSA.
Kurzfazit:
Vom Prinzip erstmal gut gemeint und notwendig (wenn richtig gemacht).
Aber je tiefer man in das Werk einsteigt, desto schlimmer wird es ...
Die Auswirkungen des DSA wird man erst in einigen Monaten sehen, spätestens aber ab Ende 2024. Derzeit haben alle Plattformen einen weiteren Meldebutton nach DSA eingeführt.
Man kann also klassisch denunzieren mit Button 1 und nach DSA mit einem Extrabutton. Noch gilt das nur für grosse Plattformen wie X etc.
Unabhängig vom DSA hagelt es weiter Anzeigen, meist in Form eines Strafbefehls. Die Justiz arbeitet sich weiter an den letzten beiden Jahren ab. Ein aktueller Fall:
Jemand schrieb Deutschland sei ein "Drecksstaat". Dafür gab es einen Strafbefehl, 1500 Euro Strafe.
Man sieht, auch wenn es nicht um persönliche Beleidigungen geht (und nicht um den 183-188er), kann es schnell teuer werden. Der Wind wird kälter...
#Doppelmoral
Was hat man sich darüber im Fall des Iran und der Türkei aufgeregt. Bald auch in der EU. 🤣
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