Hallo Schwarzwassers und Freunde, anbei ein paar Informationen für alle am Auswandern interessierten. Insbesondere wenn es um die Steuerpflicht geht.
Deutschland ist ein Hochsteuerland und viele Menschen sehnen sich danach, Steuern zu sparen. Dabei ist es durchaus möglich, aus steuerlichen Gründen auszuwandern. Viele Länder haben deutlich niedrigere Steuern oder attraktivere Steuermodelle als Deutschland. Allerdings gibt es dabei einige Fettnäpfchen, in die man treten könnte. Da Länder selbst bestimmen können, wann sie ihre Einwohner besteuern, gibt es Situationen, in denen sich Steuerpflichten überschneiden können. Wenn ein Auswanderer in zwei Ländern steuerpflichtig ist, kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden, gibt es zwischen vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Besteht zwischen Deutschland und Ihrem Zielland kein Abkommen, riskieren Sie unter Umständen eine Doppelbesteuerung. Daher ist es wichtig, dass Sie die länderspezifischen Gesetze prüfen und sich ggf. von einem lokalen und einem deutschen Steuerberater beraten lassen. Aktuell hat Deutschland mit lediglich 90 von 195 Staaten weltweit ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Bedingungen für die Steuerpflicht in Deutschland
In Deutschland wird zwischen beschränkter und uneingeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht immer dann, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dabei werden die Welteinkünfte in Deutschland besteuert.
Die beschränkte Einkommensteuerpflicht gilt, wenn man in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und trotzdem Einkünfte im Land erzielt. In diesem Fall unterliegen nur die in Deutschland erzielten Einkünfte der Einkommensteuer.
Als Indiz für einen Wohnsitz in Deutschland gilt unter anderem ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr. Grundsätzlich sind die Bedingungen also relativ klar und simpel. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Den gewöhnlichen Aufenthalt. Denn theoretisch ist es möglich, 183 Tage im Jahr in einem anderen Land zu leben und trotzdem einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt in Deutschland zu haben. Das gilt zum Beispiel, wenn sich das eigene Leben weiterhin in Deutschland abspielt oder man weiterhin über einen Schlüssel zu einer Wohnung in Deutschland verfügt. Es gibt auch noch andere Bedingungen, wie wesentliche wirtschaftliche Interessen, die einen Lebensmittelpunkt in Deutschland vermuten lassen.
Nach dem Auswandern sollte man also sicherstellen, dass man in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist. Nur so kann man dabei tatsächlich Steuern sparen. Außerdem reduziert man damit das Risiko der Doppelbesteuerung.
Welche Einkünfte unterliegen auch nach Wegzug ins Ausland der beschränkten Steuerpflicht?
Inländische Einkünfte müssen prinzipiell in Deutschland versteuert werden, auch wenn der Begünstigte seinen Wohnsitz im Ausland hat. Dazu zählen unter anderem:
- Mieteinkünfte aus deutschen Immobilien
- Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb mit Inlandsbezug (bspw. aufgrund einer inländischen Betriebsstätte)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit Inlandsbezug (bspw. aufgrund der Ausübung im Inland)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Inlandsbezug (bspw. aufgrund der Ausübung im Inland)
Zieht man in das Ausland und erhält weiterhin Einkünfte, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, gibt es einige Aspekte, die man beachten sollte. Betriebsausgaben und Werbungskosten lassen sich bspw. nur beschränkt abziehen.
SO EINFACH KOMMT MAN AUS DEUTSCHLAND GAR NICHT WEG; DDR LÄSST GRÜSSEN.
Zu den steuerlichen Folgen der beschränkten Steuerpflicht gehören:
1. Es wird kein Grundfreibetrag gewährt.
2. Betriebsausgaben und Werbungskosten lassen sich nur so weit abziehen, wie diese mit den inländischen Einkünften im Zusammenhang stehen.
3. Besondere Steuerfreibeträge werden ebenfalls nicht gewährt.
Wer nur oder hauptsächlich inländische Einkünfte hat, kann und sollte daher die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Dann steht weiterhin sämtliche Freibeträge und Abzüge zur Verfügung.
Deutschland zählt zu den Hochsteuerländern und hat mit die höchsten Steuern der Welt. Das bedeutet allerdings auch, dass es zahlreiche Länder gibt, wo Einwohner deutlich niedrigere Steuern bezahlen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Zypern
- Estland
- Malta
Und noch deutlich mehr. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn entscheidend sind nicht nur die Steuersätze, sondern ab welchem Einkommen diese berechnet werden. Man muss also individuell schauen, wie hoch die Steuerbelastung mit dem eigenen Einkommen in dem jeweiligen Land ist.
Gar keine Einkommensteuern zahlt man in den Vereinigten Arabischen Emiraten!
Als Indiz für einen Wohnsitz in Deutschland gilt unter anderem ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr. Grundsätzlich sind die Bedingungen also relativ klar und simpel. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Den gewöhnlichen Aufenthalt.
Genau das ist der Punkt. Hier wurden bei sehr wohlhabenden und bekannten Menschen schon versucht aus Hotelaufenthalten einen "gewöhnlichen Aufenthalt" zu konstruieren. Daher wurde so mancher Formel 1 Fahrer dann am Schluss per Hubschrauber eingeflogen und nach dem Rennen ausgeflogen. 😉
99,9% aller Auswanderer und "Staatenloser" dürfte von dem Problem aber weniger betroffen sein, da man letztlich "unter dem Radar" bleibt.
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