Hallo,
mich beschäftigt folgendes Thema, auch wenn es noch etwas Zeit bei mir hat.
Ich habe ein Depot bei einer deutschen Bank mit dem Vanguard All World (Thesaurierend).
Der Plan ist im Rentenalter auszuwandern, kann ich das Depot einfach mitnehmen oder muss ich hier etwas beachten? Stichwort Steuern. Kann ich meinen ETF einfach in meinem Wunschland verkaufen und zahle ausschließlich dort dann meine Kapitalertragssteuer? bzw. wenn die Bank es erlaubt könnte ich mein Depot ja auch in Deutschland weiter führen und muss der Bank nur mitteilen, dass ich nicht mehr in Deutschland Steuerpflichtig bin?
Und wie sieht es auch, wenn ich nach Deutschland zurückkehren würde? Müsste ich dann hier Steuern nachzahlen auf die ETF Anteile, die ich in der Zwischenzeit verkauft habe?
Hier gibt es doch bestimmt Fristen, die man einhalten muss, damit man keinen Auswandern-Aktienverkaufen-zurückkehren-Tourismus betreibt.
Und nein das möchte ich auch nicht, aber wer weiß was im Alter (Gesundheit) alles passiert.
Vielen Dank.

Jetzt verstehe ich die Funktion. Man kann einen kleinen Kommentar geben oder eine grosse Antwort extra. Gute Funktion @blackwater

Ja exakt. Das ist bewusst so gemacht. Kleine Rückfragen auf diesem Weg, ansonsten einen zusätzlichen Kommentar unten schreiben.
@tony Welches Ausland? -> Sonst fröhliches Raten. Das deutsche Steuerrecht interessiert sich nur dafür wo du wohnst (ok, beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig) Wo der Broker ist und ob der automatisch Kapitalertragssteuer abzieht ist unerheblich. Deshalb gibt es auch in der Anlage Kap die Zeile: Kapitalerträge die nicht dem inländischen Kapitalertragssteuerabzug unterlegen haben. Du kannst ins Ausland am 31.12. verziehen und am 1.1. deinem deutschen Broker mitteilen das du verzogen bist und gleichzeitig den Verkauf in Auftrag geben. Er wird höchstwahrscheinlich trotzdem KapEst einbehalten, die du als dann Steuerausländer beim bzst zurück fordern musst. Mit verziehen ist komplette Aufgabe der Wohnung (aller) und keinen gewöhnlichen Aufenthalt (8&9 Abgabenordnung) gemeint
Grundsätzlich ist es möglich ein deutsches Depot nach Abmeldung zu behalten. Allerdings gibt es hier einige Punkte zu beachten. Ob du dein Depot weiterführen kannst hängt insbesondere von deinem neuen Wohnsitzland und deinem Broker ab. Einige Broker bieten grundsätzlich nur Depots für Menschen mit steuerlichem Sitz in Deutschland an. Diese kündigen dir dein Depot, sobald du ihnen mitteilst, dass du ins Ausland gehst. Beispiele hierfür wären insbesondere Trade Republic, ING und S-Broker.
Wenn du Deutschland verlassen hast, nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig bist und bei deinem Broker als Steuerausländer geführt wirst, dann werden die Kapitalertragssteuer nicht mehr abgeführt. Wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst, erhältst du den vollständigen Betrag auf dein Verrechnungskonto überwiesen. Der Broker führt die 25% Kapitalertragssteuer + Soli + eventuell Kirchensteuer nicht mehr automatisch ab. Die Versteuerung deiner Gewinne liegt bei dir. Um als Steuerausländer geführt zu werden, musst du deinem Broker deine neue Adresse, einen Nachweis darüber, ein Dokument zum Auslandsaufenthalt und idealerweise eine neue Steuernummer mitteilen. Teilweise wollen die Broker auch deine Abmeldebescheinigung aus Deutschland sehen.
Und wie sieht es auch, wenn ich nach Deutschland zurückkehren würde? Müsste ich dann hier Steuern nachzahlen auf die ETF Anteile, die ich in der Zwischenzeit verkauft habe?
kommt darauf an wie lange man weg war. Als sicher gilt 5 Jahre. Da du im Ausland dann Steuern bezahlt hast und das nachweisen kannst - nein.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Ein paar Jahre habe ich leider noch das vergnügen bevor ich den Anker werfen kann, daher muss es noch nicht ins Detail gehen.
Ich und meine Frau müssen noch ausknobeln ob es Portugal oder Griechenland wird 😊
Ich habe ein Depot bei einer deutschen Bank mit dem Vanguard All World (Thesaurierend).
Hallo Tony,
steigen wir mal ein. Das Thema ist recht komplex und in der gelebten Realität allemal. Ich kann mit einer Antwort wahrscheinlich noch nicht die ganze Fragestellung abdecken. Und nicht vergessen: wir sind keine Steuerberater. Im Falle einer Auswanderung gibt es sehr gute Kanzleien dazu und ich kann bei Bedarf auch welche empfehlen.
Wenn Du mit Deinem deutschen Depot auswanderst, trifft zu was @Christsein schon geschrieben hat. Wichtig ist, dass Du nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland bist (ein Thema für sich, bei Interesse bitte neuen Thread aufmachen).
Du solltest die Abmeldung der Bank vorlegen und es sollte eine Bank sein, die mit Expats auch Geschäfte macht. Anderenfalls kündigen die Dir das Konto/Depot. Also am besten gleich zu einer entsprechenden Bank wechseln. Offshorebanken bieten sich hier an.
Die deutsche Steuer-ID muss bei der Bank in jedem Fall gelöscht werden. Nach meiner Erfahrung machen die nur, wenn Du mindestens eine Abmeldung vorlegen kannst. In vielen Fällen reicht auch das nicht und sie wollen wissen, wo Dein neuer Wohnsitz (steuerlich) ist.
Wenn Du nun im Ausland bist (und in DE abgemeldet und dort angemeldet), zahlst Du dort die Steuern für das Depot. Kommst Du nach Deutschland zurück und kannst das belegen, gibt es keine Probleme. Ausnahme sind bestimmte Länder, die als Steuerparadies gelten. Und es hängt auch davon ab, wie lange Du weg warst. Bei 5 Jahren Abwesenheit aus Deutschland sind sich die meisten einig (Leute mit echter Praxiserfahrung), dass es zu keinen Problemen kommt, selbst wenn man nirgendwo angemeldet war und 5 Jahre als Staatenloser lebte. Aber das ist eine Praxiserfahrung mit maximal mittleren Vermögen. Mit 100 Millionen Euro Vermögen sieht das schon anders aus. 😉
Wie gesagt, das ist etwas unkartiertes Gebiet und ich weiss von verschiedensten Fällen und kann diese Erfahrung weiter geben.
Aber die Situation muss schon sehr konkret beschrieben sein, um dazu Auskunft geben zu können. Dazu gehört das Zielland, wohin Du also auswanderst. Und dass sicher ist, dass Du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist (hier gibt es viele Fallstricke).
Leg gerne nochmal mit der Fragestellung nach, also bei Bedarf.
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