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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
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Themenstarter  

Staatenlos und andere verweisen auf ein faktisches Bankenverbot für nicht-EU Banken ab dem 11. Januar 2027. Es ist nicht ganz so krass wie Staatenlos behauptet, aber doch ein EINSCHNEIDENDER Vorgang auf dem Weg dazu, die 🇪🇺 EU weiter abzuschotten und mehr Kontrolle zu erlangen.

Wenn ihr das besprechen wollt, dann bitte Community INTERN!

 

 

Quelle:

https://staatenlos.ch/investment/crd4-eu-bankenverbot-compliance-wohnsitz/

 

Es geht um die CRD VI (Capital Requirements Directive VI, Richtlinie (EU) 2024/1619), insbesondere Artikel 21c. Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Nicht-EU-/Drittstaaten-Banken (also Banken außerhalb des EWR) grundsätzlich keine „Core Banking Services“ mehr grenzüberschreitend an Kunden mit Wohnsitz in der EU/EEA anbieten, ohne in dem jeweiligen Mitgliedstaat eine zugelassene und beaufsichtigte Zweigniederlassung (Third-Country Branch) oder eine EU-Tochter zu haben.

 

Was genau fällt darunter?

  • Entgegennahme von Einlagen / zahlbaren Geldern
  • Kreditvergabe
  • Garantien und Verpflichtungen

Reine Wertpapierdienstleistungen (Depot, Brokerage etc. unter MiFID II) sind oft ausgenommen oder weniger betroffen, aber bei klassischen Giro-/Spar-/Kreditkonten greift die Regel. Reverse Solicitation (Kunde kommt ausschließlich von sich aus) ist als Ausnahme vorgesehen, wird von den Banken aber sehr restriktiv und risikoscheu gehandhabt.

 

Wichtige Daten

  • 11. Juli 2026: Cut-off für Grandfathering. Verträge, die davor abgeschlossen wurden, können grundsätzlich weiterlaufen (solange sie nicht wesentlich geändert werden).
  • 11. Januar 2027: Volle Anwendung der Zweigniederlassungspflicht.

In der Praxis führt das dazu, dass viele Nicht-EU-Banken (Schweizer Banken, britische, US-amerikanische, asiatische etc.) für Retail- und Private-Banking-Kunden mit EU-Wohnsitz de-risken: Neue Konten werden abgelehnt, bestehende oft gekündigt oder stark eingeschränkt, weil der Aufbau und die laufende Beaufsichtigung einer Zweigniederlassung in (fast) jedem relevanten Mitgliedstaat teuer und aufwendig ist.

Für EU-Ansässige wird der Zugang zu klassischen Bankdienstleistungen außerhalb der EU deutlich schwieriger. Entscheidend ist der Wohnsitz, nicht der Pass. Viele Vermögen werden stärker ins EU-regulierte System gedrängt.

Kurz: Die regulatorische Änderung ist echt und hat ab 2027 spürbare Auswirkungen auf die Möglichkeit, als EU-Resident bei Nicht-EU-Banken Konten und Kredite zu führen. Die dramatische politische Einordnung ist die des Autors bzw. der verlinkten Quelle.

 

 

Offizielle Quellen

Der entscheidende Artikel ist Art. 21c (Zweigstellenpflicht für Core Banking Services: Einlagen, Kredite, Garantien).

 

Deutsche Umsetzung (BRUBEG)

 

EBA (technische Umsetzung)

 

Gute juristische Analysen (klar und praxisnah)



   
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