Staatenlos und andere verweisen auf ein faktisches Bankenverbot für nicht-EU Banken ab dem 11. Januar 2027. Es ist nicht ganz so krass wie Staatenlos behauptet, aber doch ein EINSCHNEIDENDER Vorgang auf dem Weg dazu, die 🇪🇺 EU weiter abzuschotten und mehr Kontrolle zu erlangen.
Wenn ihr das besprechen wollt, dann bitte Community INTERN!
Quelle:
https://staatenlos.ch/investment/crd4-eu-bankenverbot-compliance-wohnsitz/
Es geht um die CRD VI (Capital Requirements Directive VI, Richtlinie (EU) 2024/1619), insbesondere Artikel 21c. Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Nicht-EU-/Drittstaaten-Banken (also Banken außerhalb des EWR) grundsätzlich keine „Core Banking Services“ mehr grenzüberschreitend an Kunden mit Wohnsitz in der EU/EEA anbieten, ohne in dem jeweiligen Mitgliedstaat eine zugelassene und beaufsichtigte Zweigniederlassung (Third-Country Branch) oder eine EU-Tochter zu haben.
Was genau fällt darunter?
- Entgegennahme von Einlagen / zahlbaren Geldern
- Kreditvergabe
- Garantien und Verpflichtungen
Reine Wertpapierdienstleistungen (Depot, Brokerage etc. unter MiFID II) sind oft ausgenommen oder weniger betroffen, aber bei klassischen Giro-/Spar-/Kreditkonten greift die Regel. Reverse Solicitation (Kunde kommt ausschließlich von sich aus) ist als Ausnahme vorgesehen, wird von den Banken aber sehr restriktiv und risikoscheu gehandhabt.
Wichtige Daten
- 11. Juli 2026: Cut-off für Grandfathering. Verträge, die davor abgeschlossen wurden, können grundsätzlich weiterlaufen (solange sie nicht wesentlich geändert werden).
- 11. Januar 2027: Volle Anwendung der Zweigniederlassungspflicht.
In der Praxis führt das dazu, dass viele Nicht-EU-Banken (Schweizer Banken, britische, US-amerikanische, asiatische etc.) für Retail- und Private-Banking-Kunden mit EU-Wohnsitz de-risken: Neue Konten werden abgelehnt, bestehende oft gekündigt oder stark eingeschränkt, weil der Aufbau und die laufende Beaufsichtigung einer Zweigniederlassung in (fast) jedem relevanten Mitgliedstaat teuer und aufwendig ist.
Für EU-Ansässige wird der Zugang zu klassischen Bankdienstleistungen außerhalb der EU deutlich schwieriger. Entscheidend ist der Wohnsitz, nicht der Pass. Viele Vermögen werden stärker ins EU-regulierte System gedrängt.
Kurz: Die regulatorische Änderung ist echt und hat ab 2027 spürbare Auswirkungen auf die Möglichkeit, als EU-Resident bei Nicht-EU-Banken Konten und Kredite zu führen. Die dramatische politische Einordnung ist die des Autors bzw. der verlinkten Quelle.
Offizielle Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) – deutsche Fassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024L1619
- PDF der Richtlinie (DE): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401619
- Englisch (Volltext + PDF): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32024L1619 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32024L1619
Der entscheidende Artikel ist Art. 21c (Zweigstellenpflicht für Core Banking Services: Einlagen, Kredite, Garantien).
Deutsche Umsetzung (BRUBEG)
- Bundesfinanzministerium – Gesetzesseite zum BRUBEG: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/21_Legislaturperiode/2025-10-10-BRUBEG/0-Gesetz.html
- Bundesbank-Erklärung zum BRUBEG: https://publikationen.bundesbank.de/content/993246
- Kurzübersicht CMS zur deutschen Umsetzung: https://cms.law/de/deu/legal-updates/crd-vi-umsetzung-neue-anforderungen-fuer-drittstaatenzweigstellen-in-deutschland
EBA (technische Umsetzung)
- Finale Leitlinien zur Zulassung von Drittstaatenzweigstellen: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-publishes-final-guidelines-authorisation-third-country-branches-under-capital-requirements
- Übersichtsseite der EBA zu den Guidelines: https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/market-access/guidelines-authorisation-third-country-branches
Gute juristische Analysen (klar und praxisnah)
- Debevoise: „One Year to Go for Non-EU Bank Lenders Until CRD VI Bites“ https://www.debevoise.com/insights/publications/2025/12/one-year-to-go-for-non-eu-bank-lenders-until-crd
- A&O Shearman: Incoming EEA restrictions https://www.jdsupra.com/legalnews/incoming-eea-restrictions-on-non-eea-3456364/
- The Local (verständliche Zusammenfassung für Privatpersonen, Frankreich, gilt analog): https://www.thelocal.fr/20260817/what-new-eu-banking-law-means-for-foreigners-in-france


