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Berufsunfähigkeit - Fragen & Antworten & Erfahrungen

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 Moe
(@moe)
Vollkornbrot Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 50
 

@dunkelroterfaden 

Da sind etliche Dinge zu bedenken, abgesehen von den zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen. Sieht dein Vertrag Leistungen bei 6 monatiger BU (aktueller Marktstandard) vor und bist du bereits 6 Monate BU? Bist du noch keine 6 Monate BU und hast einen Arzt, der eine Prognose für 6 monatige BU ausstellt (macht wahrscheinlich keiner)? Bist du angestellt oder selbstständig (Umorganisationsklausel prüfen)?

Wann war das Antragsdatum? Hier geht es um Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, ob du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hast. Länger als 10 Jahre her, dann prüft keiner auf VVA.

Entbinde grundsätzlich möglichst niemanden von seiner Schweigepflicht. Besorge die Unterlagen selbst. Das Recht steht dir zu. Nur so weißt du, welche Infos beim Versicherer landen und kannst ggf. noch im Vorfeld intervenieren um Anpassung / andere Formulierung bitten.

Du kannst dem Versicherer den Leistungsfall melden (Mail schreiben, anrufen, ... sollte im ersten Schritt genügen). In der Regel bekommst du dann standadisierte Fragebögen, die keine Individualität berücksichtigen (können und sollen?). Du musst diese nicht nutzen. In der Erstprüfung bist du in der Beweispflicht, dass BU vorliegt. (In der Nachprüfung, wenn die Leistung bewilligt wurde, muss dir der Versicherer nachweisen, dass keine BU mehr vorliegt.)

Um BU nachzuweisen musst du darlegen, dass du wegen der vorliegenden Erkrankung(en) deinen zu letzt ausgeübten Beruf (zu 50% Marktstandard) nicht mehr ausüben kannst. Dazu mach dir Gedanken, wie anstrengend deine berufliche Tätigkeit ist. Welche Tätigkeit nimmt wie viel Zeit in Anspruch? Nicht jeder Arbeitstag muss gleich sein, wenn du nicht zufällig am Fließband arbeitest - ziehe beispielsweise einen Wochendurchschnitt. Ein langer Arbeitstag von 9-12h kann auch hilfreich sein. Wer nicht übertreibt, kann nicht bildlich darstellen - flunkern sollte man aber auch nicht. Eventuell wird auch eine Bestätigung deines Arbeitgebers angefordert. Bei Leistungsablehnungen scheitern aktuell die meisten Anträge am nicht erfüllten Grad der BU (nur 49% BU -> keine Leistung). Hat deine Tätigkeit maßgebliche Elemente, die du nicht ausführen kannst und durch die deine weitere Tätigkeit unmöglich ist? Ich kopiere hier mal:

Eine Hauswirtschaftlerin kümmerte sich um die Versorgung einer großen Anwaltskanzlei, wozu auch die Essenszubereitung, inklusive Einkauf, gehörte. Nach einem Treppensturz konnte sie jedoch nicht mehr schwer heben und litt zudem unter psychischen Beschwerden. Beide Gesundheitsprobleme schränkten die Fähigkeit zur Ausübung ihres Berufs laut Gutachten um jeweils 20 Prozent ein – zu wenig für die 50-Prozent-Schwelle zur BU-Leistungsberechtigung, Antrag abgelehnt. Die Frau klagte bis zum BGH, der ihren Leistungsanspruch bestätigte (IV ZR 535/15). Entscheidend ist laut Urteil nicht allein der Zeitanteil der Tätigkeiten, die nicht mehr ausgeübt werden können. Wenn sie elementare Bedeutung für die restlichen Tätigkeiten haben – wie der Lebensmitteleinkauf für den Betrieb der Kanzleikantine –, kann ihr Wegfall eine BU-Leistungspflicht begründen.

Da es ein Direktversicherer ist, wirst du vermutlich keinen Makler haben / finden, der dich im Schadenfall unterstützt. Ich kann dir den bu-expertenservice . de empfehlen. Der Stefan Kaiser macht gute Arbeit. Du kannst auch andere Versicherungsberater oder einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Eventuell hast du eine Rechtsschutz. Falls ja, lasse im Vorfeld klären ob auch außergerichtlich und im Falle vom Versicherungsberater auch für diesen geleistet wird.

Gute Besserung! Wenn du Fragen hast, die du hier nicht posten möchtest, dann kann Blackwater bestimmt auch einen direkten Kontakt herstellen bspw. können wir dann TG.



   
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(@dunkelroterfaden)
Schach Profi Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 370
 

Wow, Moe. Besten Dank für deine ausführliche Antwort. Glücklicherweise bin ich nicht von einer BU betroffen, sondern wollte für mich nur abklären, ob ich meine BU behalten soll oder nicht. Dazu wollte ich wissen, ob schon jmd mit dem gleichen Anbieter Erfahrungen gemacht hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass die BU nicht gezahlt wird oder eine lange Auseinandersetzung mit der Versicherung über die Zahlung lässt mich daran zweifeln, ob es sinnvoll ist, dort noch weitere 15-20Jahre einzuzahlen. Wäre es wohl sinnvoller das Geld anderweitig zu investieren?



   
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Gold-oder-Aktien
(@gold-oder-aktien)
Internationaler Meister Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 765
Themenstarter  
Veröffentlicht von: @dunkelroterfaden

Die Wahrscheinlichkeit, dass die BU nicht gezahlt wird oder eine lange Auseinandersetzung mit der Versicherung über die Zahlung lässt mich daran zweifeln, ob es sinnvoll ist, dort noch weitere 15-20Jahre einzuzahlen. Wäre es wohl sinnvoller das Geld anderweitig zu investieren?

1. dieses Restrisiko bezüglich einer Auseinandersetzung mit dem Versicherer besteht immer

2. eine BU-Absicherung ist auch eine Investition, nur dass du es dir nicht wünscht das es sich auszahlt, aber wenn - dann hast du sie abrufbereit 

3. eine Rechtsschutzversicherung wäre in diesem Fall eine sinnvolle Ergänzung, wenn es günstig sein soll mit höherem Selbstbehalt wählen (250€ p.a. ist die grobe Orientierung)

4. bitte Risikoabsicherungen nicht mit Ertrag & Investment vermischen, das Eine ist immer für den Ernstfall den man nie so haben möchte, das Andere ist für den Ertrag

Risiko - man zahlt also immer ein und das Geld ist weg wenn nichts passiert = sei glücklich damit

Ertrag - man zahlt auch immer ein und das Geld mehrt sich langfristig = damit kannst du auch glücklich sein 😉



   
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 Moe
(@moe)
Vollkornbrot Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 50
 

@gold-oder-aktien 

Vorsicht. Bei Abschluss Rechtsschutzversicherung nach BU-Abschluss muss nicht zwangsläufig Deckung gewähren. Denn der Versicherungsfall könnte auch bereits vor Abschluss der Rechtsschutz Versicherung, nämlich bei Abschluss der BU, eingetreten sein. Gute Rechtsschutz Verträge verzichten nach x (oft 5) Jahren auf Einrede dieser sog. Vorvertraglichkeit. SB bei Rechtsschutz hast du nicht p.a., gilt per Rechtsschutzfall (in alten und schlechten Verträgen schlimmstenfalls je Leistungsart z.B. je einmal bei Schadenersatz- und einmal bei VertragsRechtsschutz).



   
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