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von der FAZ
Eine Filiale der Postbank: Auch hier konnte einer zu Unrecht gepfändeten Kundin nicht geholfen werden.
Das Konto einer Postbank-Kundin wird gepfändet – zu Unrecht. Der Grundfehler liegt zwar beim Finanzamt, aber das Institut machte in der Folge eine schlechte Figur. Es dauert Wochen, bis das Konto wieder frei ist.
Katja Raschke (Name von der Redaktion geändert) fiel aus allen Wolken, als sie nach den Osterferien wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte. Sie sei vom Finanzamt gepfändet worden, eröffnete ihr der Arbeitgeber. „Nach einer kurzen Schrecksekunde schwante mir, dass das mit meinem Ex-Mann zusammenhängen muss“, erzählt sie der F.A.Z.
Sie sollte recht haben. Nach zwei Gesprächen mit dem vollstreckenden Finanzamt Offenbach I war der Sachverhalt geklärt. Ihr Ex-Mann hatte Steuerschulden aufgehäuft. Das Finanzamt kam auf sie, weil sie im Jahr 2017 zuletzt gemeinsam steuerlich veranlagt gewesen sind.
Namensänderung und Scheidung übersehen
Dass bereits 2018 die Scheidung erfolgte, hatten die Finanzbeamten übersehen. Ebenso, dass sie erst nach einigen Jahren Ehe den Namen ihres Ex-Mannes übernahm und nach der Scheidung behielt, um den gleichen Nachnamen wie ihre Kinder zu haben, wie sie erklärt. Der Pfändungsbeschluss der Behörde war auf ihren Mädchennamen ausgestellt.
Aber zügig war die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes wieder vom Tisch. „Sehr geehrte Damen und Herren, die oben bezeichnete Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit aufgehoben. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung erging ohne Rechtsgrund. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen“, heißt es in einem Schreiben des Finanzamtes, datiert auf den 28. April, in das die F.A.Z. Einsicht hatte.
Der Empfänger: Die Deutsche Bank AG c/o Betriebs-Center für Banken AG. Denn Raschke ist Kundin der Postbank, der Tochtergesellschaft der Deutschen Bank.
Im Mai wurde das Konto gesperrt
Das wurde ihr zum Verhängnis, denn es folgten zehn Wochen, welche die Mutter zweier Kinder an den Rand der Verzweiflung brachten. Das Unglück nahm seinen Lauf am 5. Mai, an diesem Tag sperrte die Postbank Raschkes Konto bei einem Stand von mehreren Zehntausend Euro.
„Ich hatte Glück, die Miete war schon abgebucht, geplatzt sind aber andere Lastschriften: die Mobilfunkrechnung, die Rundfunkgebühren, der Beitrag für den Reitverein ihrer Tochter“, berichtet sie.
Raschke versuchte „unzählige Male“, die Pfändungsabteilung der Postbank zu erreichen. „Gelungen ist es mir in den ganzen zehn Wochen ganze zwei Mal“, schildert sie. Wie viele Stunden sie in der Warteschleife zugebracht hat – sie hatte aufgehört zu zählen.
Oft freute sie sich, wenn nach zwanzig oder mehr Minuten doch jemand den Hörer abnahm. Dann war der Anruf zur allgemeinen Kundenhotline übergeschwappt, wo man ihr bei ihrem Anliegen nicht helfen konnte.
Umsonst in der Filiale
Aber Raschke wusste sich zu helfen: Sie wandte sich per E-Mail an den Kundenservice der Postbank. Bereits zwei Tage später erhielt sie eine Antwort: Raschke könne sich mit ihrem Anliegen auch an eine Postbank-Filiale wenden. Also machte sie sich von ihrem Wohnort Seligenstadt auf in das knapp 20 Kilometer entfernte Heusenstamm – zum nächstgelegenen Finanzcenter der Postbank. Nur um zu hören: „Wir können Ihnen nicht helfen. Sie müssen anrufen.“ Die Postbank-Kollegen, die die Mail verschickt haben, hätten „keine Ahnung“.
Keine individuelle Betreuung möglich
Mitte Mai drang die Postbank-Kundin dann endlich bei der Pfändungsstelle der Postbank durch. Dort erfuhr sie nur, dass bislang keine Aufhebung der Pfändungsbescheinigung eingegangen sei. „Meine Bitte, mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, wurde brüsk abgelehnt“, erinnert sie sich. Man habe zu viel zu tun, um sich individuell um Kunden kümmern zu können. Darum solle sich die Postbank-Kundin doch bitte selbst kümmern. Und auch wenn das Aufhebungsschreiben des Finanzamtes vorliege, dauere es noch „ein paar Tage“ bis zur Bearbeitung.
Aus den Tagen wurden Wochen, das Finanzamt faxte derweil mehrfach der Postbank die Pfändungsaufhebung, ohne dass diese dort bearbeitet wurde. Eine Lastschrift nach der anderen platzte und Raschke der Kragen. Sie eröffnete ein Konto bei der Sparkasse und kündigte ihr Postbankkonto, auch in diesem Fall ging dem Institut das Schreiben des Finanzamts zu. Doch das Geld blieb bei der Postbank.
Auf Nachfrage der F.A.Z. begründete ein Sprecher der Deutschen Bank die Verzögerung: „Wir bedauern, dass die Prüfung der Namensdiskrepanz im Rahmen eines gewissenhaften Umgangs mit personenbezogenen Daten in diesem Einzelfall länger gedauert hat.“
Keine Verwirrung bei der Hypovereinsbank
Bei Raschke wolle man sich schriftlich entschuldigen. Auch wenn das Finanzamt die Postbank wegen der Verwendung des früheren Namen von Raschke verwirrt hat: Für die Sperrung des Kontos hat die Postbank vier Wochen benötigt, für die Aufhebung der Sperre mehr als doppelt so lange.
Und mit dem Problem der „Namensdiskrepanz“ war die Postbank nicht allein, wie Raschke darlegt: „Ich habe auch eine Bankverbindung bei der Hypovereinsbank, die gleichlautende Schreiben vom Finanzamt erhalten hat. Dort war mein Konto 24 Stunden nach Aufhebung der Pfändung wieder zugänglich.“
Am 19. Juli meldete sich dann ein Mitarbeiter bei der Deutschen Bank telefonisch bei Raschke. Laut ihrer Darstellung hat er keine so richtig gute Figur abgegeben. „Er hat mir lang und breit erklärt, dass das Problem ja nur bei der Namensdiskrepanz gelegen hat“, gibt sie wieder. Warum die Pfändung denn nur vier Wochen, die Freigabe des Kontos aber mehr als doppelt so lang gedauert habe, konnte der Deutsche-Bank-Mitarbeiter auch ihr nicht schlüssig erklären.
50 Euro für ein Abendessen
Als Entschuldigung bot er ihr 50 Euro für ein Abendessen an. Raschkes Freude hielt sich in Grenzen. „Dann kann ich ja mit meinen beiden Kindern zum Burger King gehen. Ein Abendessen beim Italiener hätte ich schon angemessen empfunden, aber da komme ich mit 50 Euro nicht weit.“
Verdient hätte es Raschke, denn der Sommerurlaub fällt in diesem Jahr erst mal aus. „Ich hatte ja kein Geld, um zu buchen.“ Raschkes Einlagen hat die Postbank Stand Mittwochabend immer noch nicht auf ihr neues Konto bei der Sparkasse überwiesen. Das dauere ein paar Tage, ließ der Deutsche-Bank-Mitarbeiter Raschke wissen.
Ist es sicher dass ein ausländisches Konto nicht gepfändet werden kann?
Durch Martin's Community bin ich auch mit mehreren Konten unterwegs, Schweiz sowieso. Wie hoch wären denn die sagen wir Hürden für eine Pfändung?
@yasmeen90 Hier müssen wir etwas in die Details gehen. Vereinfacht könnte man sagen, es kommt darauf an gegen welche Gesetze Du verstösst und von welcher Jurisdiktion wir reden. Beispiele:
1. Deutschland. Hier kann Dein Konto selbst wegen einem Strafzettel gepfändet werden. Habe ich mehrfach erlebt, Freigabe nur gegen Fax (damals, ca. 2007). In Deutschland bist Du dem Staat völlig ausgeliefert, was das Thema Bank angeht. Der Staat kennt außerdem jedes Konto und Depot von Dir.
2. Europa. Es ist schon schwieriger im EU Ausland Konten zu pfänden, aber es geht. Nur nicht wegen Kleinkram, da muss schon eine größere Summe offen stehen.
3. Außerhalb Europa. Das spaltet sich nun in viele verschiedene Gebiete auf. Daher nur ein paar Beispiele, die ich kenne:
Schweiz: Keine Chance, außer es wurde gegen Schweizer Gesetze verstossen (oder Kapitalverbrechen mit internationalen Haftbefehl)
USA: Noch weniger eine Chance, außer es wurde gegen US-Recht verstossen. Selbst bei Mord in der EU gab es hier Fälle, die einfach im Sand verliefen.
Türkei: vergiss es. Selbst bei Sozialbetrug in Millionenhöhe an Deutschland, die kooperieren nicht.
Emirate: wenn Du eine Emirates ID hast behandeln die Dich was das Thema Banken angeht wie eigene Staatsbürger. Es gehen keine Daten nach Deutschland.
Inseln, Russland etc.: Gute Nacht. Da wird nicht mal ne Antwort kommen. Selbst mit internationalen Haftbefehl.
Also wir als brave Bürger sind in der Schweiz schon äußerst sicher. Es würde sogar bei Verbrechen wie den Maskendeals reichen, das juckt die Schweiz nicht.


