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Investments📊 ETFs in der Schweiz und deutsche Steuer

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(@bloom)
Milkshake Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  
Hallo zusammen, 
 
ich bin schon länger hauptsächlich stiller Mitleser und teile die meisten Positionen hier mit Euch im Board. 
Dementsprechend habe ich mir auch Konten außerhalb der EU angelegt, z. B. bei Swissquote in der Schweiz. 
Vielen Dank bei der Gelegenheit noch einmal an Martin und die FXler für die vielen Impulse und die ganze Arbeit hier im Forum!
 
Bisher liegen auf den Auslandskoten nur überschaubare Beträge bzw. nutze ich ICMarkets zum CopyTrading. 
Aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen in Deutschland, wie z. B. der Besteuerung von Privatvermögen in ETFs auch für Privatpersonen überlege ich derzeit, systematisch in ETFs konkret bei Swissquote zu investieren. 
Da ich aber aufgrund familärer Bindungen Deutschland zumindest kurz- und mittelfristig erhalten bleiben werde, beschäftigt mich dabei vor allem die korrekte Besteuerung der Erträge beim deutschen Finanzamrt, die beim ETF in der Schweiz anfallen. Das ist der Punkt, der mich derzeit noch davon abhält, den Schritt zum Schwenk der laufenden Invesitition in den Vanguard All World ETF ausschüttend zur SwissQuote zu gehen. 
 
Zusammengefasst sind aus meiner Sicht drei potenzielle Steuern zu berücksichtigen: 
 
1. Abgeltungssteuer bei Erträgen wie Dividenden: sollte aus meiner Sicht einfach sein, da ich vermutlich eine jährliche Aufstellung der Kapitalerträge von der SwissQuote erhalte und dann 25% zzgl. 5% Soli (26,38%) auf die jährlich erhaltenen Kapitalerträge berechne und in der Steuererlkärung angebe.
2. Abgeltungssteuer bei Verkauf von Anteilen: vermutlich schon schwierigier: hier muss ich vermutlich die Einstandkurse jedes gekauften Anteils manuell in Excel erfassen (bei einem monatlichen Kauf mit einem bestimmten Betrag sollte der Aufwand überschaubar sein) und beim Verkauf je gekauften Anteil den Ertrag berechnen. Nur: wenn ich verkaufe werden ja nach dem FiFo-Prinzip zuerst die ältestesten Anteile verkauft. Bekomme ich dann von der Bank den Einstandskurz der zu verkaufenden Anteile angezeigt oder muss ich das selbst per Excel nachvollziehen? Ich war bisher in der glücklichen Situation in D ETFs nur zu kaufen und bisher nichts verkaufen zu müssen...
3. Vorabpauschale: diese -für mich völlig absonderliche Steuer auf Gewinne, die noch gar nicht realisiert sind- scheint mir am schwierigsten selbst zu berechnen, wenn der ETF bei einer schweizer Bank liegt. Ich habe mir diverse Anleitungen dazu angeschaut, z. B. diese hier: https://www.finanzen.net/ratgeber/vorabpauschale/. Den Basiszinssatz bekomme ich von Bundesfinanzministerium, also einfach. Ich müsste dann also den Anteilswert des Fonds am Beginn eines Jahres sowie am letzten Tag des Jahres erfassen. Also der Wert den meine ETF-Anteile am 01.01.XY sowie 31.12.XY hatte. Diesen Punkt muss ich also an diesen zwei Tagen im Jahr z. B. als Screenshot von meinem Depot speichern, da ich diese für die Berechnung der Vorabpauschale benötige. 
 
Gerade mit der Vorabpauschale tue ich mir schwer. Vermutlich auch, weil ich es bisher nich selbst gemacht habe ;-). 
 
Dann habe ich noch ein weiteres Thema: gibt es noch andere schweizer Steuern, die ich zurückholen kann oder sollte? 
Und dann noch die offene Bonusfrage: was habe ich bei meinen Gedanken vergessen, was noch zu tun ist, wenn ich Geld in der Schweiz in einen ETF investieren möchte?
 
Habt ihr hier praktische Erfahrungen damit? Investiert ihr in ETFs in der Schweiz mit manueller Angabe in der deutschen Steuererklärung? 
Vielleicht habt ihr ja auch gute Tipps für Tutorials zur Berechnung gerade von 3. für mich. Für Input wäre ich sehr dankbar. 
 
Ihr merkt, dass ich es gern selbst in der Steuererklärung angeben möchte und auf einen Steuerberater verzichten möchte. 
 
Sorry für die Länge des Textes. 
 
Grüße und schöne Feiertage
Bloom
 


   
wbuffett30 reacted
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pizzachino
(@pizzachino)
Schachspieler Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 276
 

Hi Bloom!

Das ist für mich auch noch immer ein Thema, weswegen ich bisher keine ETF's in die Schweiz transferiere oder bei Schweizer Banken Aktien bzw. ETF's kaufen werde.
Der mögliche Aufwand bei der Steuererklärung erscheint mir zu hoch. Auch die Angst etwas falsch anzugeben und sich damit u.U. der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Bisher halte ich meinen "Notgroschen" in EUR bei yuh!. Das verschafft ein kleines Gefühl von "Sicherheit", sollte es mal dazu kommen, dass aus Gründen deutsche Konten gesperrt würden.

Thema Vermögenssteuer: Vor Steuern würde dich auch dein ETF Depot in der Schweiz nicht schützen. Dein hiesiges Finanzamt wird über das Sondervermögen in der Schweiz bestens informiert sein.

Dennoch würde es dich vor den zuvor genannten Kontensperren bewahren.



   
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(@bloom)
Milkshake Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

Hallo Pizzachino,

dann sind wir damit schon zu zweit 😀.
Ich habe bisher außerhalb der EU auch nur den Notgroschen bei yuh sowie ein wenig Geld im CopyTrading. Alles andere, insb. die ETFs sowie Anleihen, liegen derzeit bei deutschen Banken.

Mein Gedanke war ab 2025 einen Teil der monatlichen Sparquote zu SwissQuote zu verschieben und dann dort in ETFs zu investieren. 
Ich möchte die Erträge natürlich korrekt bei der Steuer angeben, daher meine Frage zur Berechnung der relevanten Steuern. Inbesondere zu der Vorabpauschale frage ich mich, ob SwisQuote standardmäßig alle für eine Eigenberechnung in der Einkommenssteuererklärung notwendigen Informationen bereitstellt. Ich meine damit nicht die fertige Berechnung und Abführung, die die deutschen Banken machen, sondern die notwendigen Informationen, um es selbst berechnen und angeben zu können.

Vielleicht meldet sich hier noch jemand, der damit Erfahrung hat und bestätigen kann, dass es klappt. 
Dann würde ich diesen Schritt etwas entspannter angehen. 

Grüße
Bloom



   
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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4736
 

Veröffentlicht von: @pizzachino

Thema Vermögenssteuer: Vor Steuern würde dich auch dein ETF Depot in der Schweiz nicht schützen. Dein hiesiges Finanzamt wird über das Sondervermögen in der Schweiz bestens informiert sein.

Ein Mal im Jahr gibt es eine Saldenmitteilung. Die Schweizer Bank meldet an die Schweizer Behörden und diese dann nach DE.

Der Unterscheid ist, dass deutsche Behörden absolut KEINEN ZUGRIFF auf Schweizer Konten haben und auch keinen Echtzeiteinblick.

Wenn man das Land dann verlässt ist man mit der Bankverbindung in der Schweiz einfach unabhängig und hat nichts zu befürchten.

Und je nachdem wo man eben auf der Welt hingeht, braucht man auch kein anderes Konto mehr als das besagte Schweizer Konto. Das sehe ich vor allem als riesigen Vorteil, gerade wenn man in finanzschwächeren Ländern unterwegs ist (z.B. Griechenland in unserem Fall).



   
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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4736
 

Veröffentlicht von: @bloom

Habt ihr hier praktische Erfahrungen damit? Investiert ihr in ETFs in der Schweiz mit manueller Angabe in der deutschen Steuererklärung? 

 

Ich kann dazu die Erfahrungen von einigen von euch weiter geben: Excel Sheet, Depotauszug und fertig. Keine Rückfragen vom FA, nichts dergleichen. Die Frage wäre also, ob es überhaupt ein Problem damit gibt??!

Wir reden hier von Depots im Bereich von 500.000 USD.

Wenn jemand andere Erfahrungen hat, gerne posten.



   
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(@dunkelroterfaden)
Schach Profi Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 370
 

@mrtn 

Nein, wir du sagst, kein Problem. Ich gebe einfach die Erträge an, die ich auch ggfs  nachweisen kann (war bisher aber nicht nötig), wenn nachfragen kommen sollten. 



   
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pizzachino
(@pizzachino)
Schachspieler Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 276
 

Was würdet ihr denn mit einem bestehendem deutschen Depot und deren ETF's tun?
Thesaurierend als auch ausschüttend - Depotübertrag? Weiterlaufen lassen und "neu" anfangen?

Kann man bei der Swissquoute das Verrechnungskonto in EUR führen? Oder muss man bei den Erträgen dann auch jeweils den Umrechnungskurs CHF/Eur berücksichtigen?



   
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pizzachino
(@pizzachino)
Schachspieler Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 276
 

Veröffentlicht von: @mrtn

 

Ich kann dazu die Erfahrungen von einigen von euch weiter geben: Excel Sheet, Depotauszug und fertig. Keine Rückfragen vom FA, nichts dergleichen. Die Frage wäre also, ob es überhaupt ein Problem damit gibt??!

Wir reden hier von Depots im Bereich von 500.000 USD.

Wenn jemand andere Erfahrungen hat, gerne posten.

Darf ich einmal freundlich fragen, ob du bitte "dein" Excelsheet einmal exemplarisch darstellen könntest?
Welche Daten bereitest du genau wie auf?

 



   
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(@bloom)
Milkshake Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

@pizzachino  @mrtn 

Zuerst einmal wünsche ich Euch ein gutes neues Jahr! 

Danke für Deine Antwort Martin und Deine Frage Pizzachhino. 
Mir lag genau die gleiche Frage von Pizzachino auf der Zunge.
Vielleicht bin derzeit zu wenig wagemutig, aber ich bin nicht sicher, ob ich die Steuerberechnung für das Finanzamt korrekt hinbekomme. Davor habe ich Respekt. Vor allem weil Steuervergehen in D scheinbar härter sanktioniert werden, als gefühlt andere Vergehen. 
Daher mein Gedanke, es korrekt abzugeben, um keine Flanke zu haben.

@pizzachino 
Mein Gedanke ist derzeit der, die Bestände bei deutschen Banken bei diesen zu belassen.

 

Grüße
Bloom 



   
pizzachino reacted
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Sebastian
(@sebastian)
Lachsfrühstück Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 87
 

Ich würde mich gerne noch mit der folgenden Frage dranhängen, weil ich aus Recherchen im Internet noch keine vollständige Klarheit gewonnen habe: werden in der Schweiz Steuern auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen,...) einbehalten bzw. fällig, wenn man in DE ansässig ist? 



   
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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4736
 

Veröffentlicht von: @pizzachino

Darf ich einmal freundlich fragen, ob du bitte "dein" Excelsheet einmal exemplarisch darstellen könntest?

 

Veröffentlicht von: @bloom

Mir lag genau die gleiche Frage von Pizzachino auf der Zunge.

 

Das war nicht mein Exelsheet, sondern ich weiss das von anderen Community Mitgliedern. Wer das liest und antworten will, bitte antworten 🙂



   
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(@marcelleh75)
Schachspieler Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 186
 

@bloom @pizzachino

Ich stehe vor dem gleichen Thema.

Diese Alternativen sehe ich:

1. Bestand bleibt beim deutschen Broker (in meinem Fall comdirect)

Ist sicher das einfachste, mit dem Restrisiko, dass ein Zugriff/Sperre auf das Depot erfolgt.

2. Übertragung auf einen ausländischen Broker

Notwendig wird hier die rückwirkende Dokumentation aller Einstandkurse inkl. der Kaufbelege. Da ich im Sparplan monatlich über mehrere Jahre angespart habe, sind das viele einzelne Transaktionen. Kostet sicher einige Stunden Zeit, wäre aber machbar.
Für die Angabe auf der Steuererklärung muss neben der Dividendenzahlung die Vorabpauschale berechnet werden. Da es wieder Zinsen gibt, ist der festgelegte Basiszins zu berücksichtigen. D.h. alle Fonds, die eine positive Entwicklung hatten und deren Ausschüttung unter dem Basiszins lag, sind betroffen. Ist aber auch kein Hexenwerk, es gibt auch diverse Rechner im Web, die dabei unterstützen. Benötigt werden, Wert zum Jahresbeginn/-ende und Höhe der Ausschüttungen. Zukäufe werden nur anteilig eingerechnet, beginnend mit dem Monat des Kaufs. Hier ist es ganz gut erklärt (klick)

3. Verkauf und Neukauf bei einem ausländischen Broker

Hier wären dann 25% Steuerabzug von den Gewinnen fällig. Wenn ich den Aufwand für Alternative 2 gegenrechne, wäre das ein guter Stundenlohn. Die jährliche Berechnung der Vorabpauschale muss dann manuell gemacht werden. Zinsen werden uns noch eine Weile erhalten bleiben.

Ich bin noch unentschlossen, wie ich es machen werde. Aber wie sagte @mrtn so schön: "2025 ist das Jahr der Entscheidungen."

 



   
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(@bloom)
Milkshake Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

@sebastian 
Wenn Du in Deutschland ansässig bist und ein Konto in der Schweiz (oder sonstwo auf der Welt) führst, werden darauf in Deutschland ggfs. Steuern fällig, sofern das Konto Erträge erzeugt. Gleiches gilt auch für die Vorabpauschale, bei der fiktive Veräußerungserträge besteuert werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich anfallen werden (Verkauf der Anteile).

Die deutschen Banken führen diese Erträge an das Finanzamt automatisch ab. Die schweizer Banken (zumindest die, die hier diskutiert werden) machen das nicht. Ich vermute, dass Du kaum eine Bank im Ausland finden wirst, die entsprechend der deutschen Steuergesetzgebung eine automatische Abführung der Steuern für Dich vornehmen wird. Daher musst Du im Falle von Erträgen auf einem Konto außerhalb Deutschlands diese Erträge beim Finanzamt im Rahmen Deiner jährlichen Steuererklärung angeben.



   
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Sebastian
(@sebastian)
Lachsfrühstück Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 87
 

@bloom danke für deine Rückmeldung. Dass alle Kapitalerträge in DE zu versteuern sind, wenn man in DE ansässig ist, ist klar. Was ich fragen wollte, ist, ob irgendwelche zusätzlich in der Schweiz selbst anfallen?



   
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Gold-oder-Aktien
(@gold-oder-aktien)
Internationaler Meister Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 765
 

Veröffentlicht von: @sebastian

Ich würde mich gerne noch mit der folgenden Frage dranhängen, weil ich aus Recherchen im Internet noch keine vollständige Klarheit gewonnen habe: werden in der Schweiz Steuern auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen,...) einbehalten bzw. fällig, wenn man in DE ansässig ist? 

Da ich nicht in ETFs in der Schweiz investiere, kann ich euch nur aus Aktionärssicht helfen.

Aktienkursgewinne = in CH steuerfrei

Dividenden / Zinsen = 35% Quellensteuer, davon 20% rückforderbar und restliche 15% werden auf D-KESt angerechnet

Beispiel meiner Datenerfassung für Schweizer Investitionen für das FA:

 

P.S.: Vorabpauschale ist eine deutsche "Erfindung" und gilt nur für thesaurierende ETFs in D, in (fast) allen Länder versteuert man Gewinne nach dem Zuflussprinzip und nicht nach fiktiven Gewinnen ...



   
Sebastian reacted
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