Privatkredit - was ist zu beachten? - die Frage wurde mir gestern gestellt.
Da das eine Frage ist die öfters im Leben mal aufkommen kann. Ein Freund braucht kurzfristig Hilfe, Eltern leihen den Kindern Geld usw.
Hier mal was ich euch dazu sagen kann:
Grundsätzlich braucht es bei einem Kredit von Privatperson an Privatperson keinen Vertrag. Konkludentes Handeln reicht. Eine Überweisung als Beleg, eine mündliche Aussage.
Aber natürlich ist es viel besser einen Kreditvertrag nach BGB aufzusetzen. Vorlagen dafür gibt es im Internet einige.
Beinhalten sollte dieser Vertrag die genauen Bedingungen wie Summe, Laufzeit, Zinssatz, Sicherheiten (falls gewollt, muss nicht sein). Eine salvatorische Klausel am Ende sollte auch dabei sein und rechtskräftige Unterschriften nebst Datum.
ACHTUNG: Hat der Vertrag keine Laufzeit oder eine unbeschränkte Laufzeit, kann er mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Dazu gibt es entsprechende Rechtsprechung. Daher: Immer eine Laufzeit ausmachen. Ein unbefristeter Vertrag ist juristisch gesehen nicht zwingend das gleiche.
Steuern: Auf die Kreditzinsen hat der Kreditgeber Steuern zu zahlen. Der Vertrag ist in der Steuererklärung anzugeben. Auch wenn keine Zinsen vereinbart sind, sind Steuern zu zahlen. Das Finanzamt nimmt dann einen Basiszins an (war zu meiner Zeit mal 2%p.a.). Dies ergibt sich aus § 20 Absatz 1 Nr. 7 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Denn: Zinsen zählen zum Einkommen und müssen vom Darlehensgeber in der Steuererklärung angegeben werden. Der Einkommenssteuererklärung ist dafür die Anlage KAP beizufügen.
Verlangt der Darlehensgeber keine oder keine marktüblichen Zinsen, geht das Finanzamt gerne davon aus, dass hier etwas verschenkt wird. Dann wird Schenkungssteuer fällig.
Bekommt das FA überhaupt mit, dass ich Geld verliehen habe?
Das hängt i.d.R. vom Betrag ab. In irgend einer Forum muss das Geld ja "übergeben" werden. Meistens wird das per Überweisung sein. Die meisten Banken machen automatisierte Kontrollmitteilungen an das Finanzamt ab einer gewissen Summe und/oder bei bestimmten Auffälligkeiten.
5.000 EUR kann man beispielsweise (Stand 02.2022) ohne Probleme an Dritte überweisen, bei 50.000 EUR ist das faktisch ausgeschlossen. Da ist die Kontrollmitteilung SICHER. Das Finanzamt kann sich noch Jahre nach dieser Zahlung melden und fragen, was das für eine Überweisung sei. Da es von Privat an Privat ist, kommen nur zwei Vorgänge in Frage:
a.) Kredit. Hat man dann diesen Kredit nicht dem FA angezeigt und Zinsen bezahlt, wird es unschön.
b.) Schenkung. Hier greift die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Und die Freigrenze liegt bei den meisten Personen bei nur 20.000 EUR pro 10 Jahre.
Wiki: Schenkungssteuer
Wiki: Erbschaftssteuer
Also: NIEMALS größere Summen ohne klaren Grund/Dokumentation zwischen Konten mit unterschiedlichen Kontoinhabern übertragen. Ab 6-stelligen Beträgen wird das selbst zwischen Eheleuten sehr problematisch.
Frage: Der Kreditgeber stirbt. Müssen die Erben sich an den Vertrag halten?
Juristischer Grundsatz: "Pacta sunt servanda" ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Verträge sind zu halten.
Also ja, die Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn es ist vereinbart worden.
Frage: Wie viel Geld darf ich privat leihen/verleihen?
So viel wie man will.
Aber: Die Frage zielt vielleicht darauf ab, dass jemand eine private Bank führen will. 🙂
Und das GEHT NICHT!
Wenn die Verleihung von Geldern geschäftsmässig betrieben wird, kann es zu einer BaFin Meldung kommen und die macht dem Treiben dann ein Ende. (Suchmaschine: VERBOTENES EINLAGENGESCHÄFT)
Genauso wenig kann man sich privat Geld leihen um es zu verleihen oder zu investieren. Passiert das in auffälliger Weise, kommt es ebenfalls zur BaFin Meldung.
Beispiel: Wenn die Blackwater Ltd. oder ich selbst von euch direkt Geld zum traden bekommen würde, würde definitiv eine BaFin Anzeige erfolgen und der Laden dicht gemacht (ok faktisch schwierig weil die Ltd. in den VAE ist, aber ihr wisst was ich meine).
Wer geschäftsmässig Geld leihen und verleihen will, braucht dazwischen Banken wie man das von den P2P Plattformen kennt.
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Soweit erst mal von mir. Da ich im Bereich vermögender Kunden öfters den Fall von privaten Geldtransfers hatte, kann ich euch bei Fragen gerne unterstützen. Einfach fragen.
Nach meiner laienhaften Sichtweise darf das Finanzamt bei einem befristeten Darlehen nicht von einer Schenkung ausgehen, auch wenn es zinslos ist. Der Verzicht auf Zinsen könnte aber wiederum als Schenkung (der Zinsen) gewertet werden. Solange die fiktiven Zinsen unter 20.000 € bleiben, sollte auch das unproblematisch sein.
Also kann ich nicht von 50 Freundinnen Kohle einsammeln und einen Laden aufmachen?? 🤔
@exdiscordler Auch ein interessantes Argument. Letztendlich läuft es aber aufs gleiche hinaus. Man muss alles sauber dokumentieren. Teilweise schon sehr nervig hier in Deutschland. Man kommt sich gleich wie ein Verbrecher vor, wenn man jemanden Geld leiht.
Nach meiner laienhaften Sichtweise darf das Finanzamt bei einem befristeten Darlehen nicht von einer Schenkung ausgehen, auch wenn es zinslos ist. Der Verzicht auf Zinsen könnte aber wiederum als Schenkung (der Zinsen) gewertet werden. Solange die fiktiven Zinsen unter 20.000 € bleiben, sollte auch das unproblematisch sein.
So ist es! Dann werden die Zinsen als Schenkung gewertet.
Wichtig ist - wie auch von euch bereits geschrieben - alles dokumentieren!
Also kann ich nicht von 50 Freundinnen Kohle einsammeln und einen Laden aufmachen?? 🤔
Aysel 😆
Du kannst es versuchen. Aber sehr wahrscheinlich wird sich als erstes Deine Bank bei Dir melden und fragen was das für Transaktionen sind, wenn Du von 50 anderen Damen höhere Summen überwiesen bekommst. Es hängt von der Menge des Geldes ab.
Man kommt sich gleich wie ein Verbrecher vor, wenn man jemanden Geld leiht.
is echt so
😂😂
Ich habe mal Rücksprache mit einem Steuerberater zu dem Thema gehalten. Seine Aussage war:
In der Regel fragt das FA nicht nach. Falls doch, bekommt man einen Fragebogen zugeschickt auf dem man dann entsprechende Angaben machen muss. Da es sich auch nur um einen kurzen Zeitraum (im betreffenden Fall um 2 Monate) handelt, werden da auch keine Zinsen fällig werden.
Im Prinzip bleibt alles wie es ist: Dokumentieren und fertig.
P.S. Und jetzt drücken wir alle die Daumen, dass es in der Ukraine vielleicht doch noch den Hauch einer Chance zum Guten gibt.
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