Ich habe kürzlich einen Hinweis zu polnischen Familienstiftungen bekommen und finde das Konzept interessant, um Steuern zu sparen.
Die Übergabe von Mitteln zwischen dem Stifter und der Familienstiftung in Polen wird steuerlich neutral sein. Die Einnahmen aus einer Gewerbetätigkeit, die nicht über den oben beschriebenen Rahmen hinausgeht, werden von der Körperschaftsteuer befreit sein. Die Stiftung wird grundsätzlich auch bei den Kapitalerträgen (den ausgeschütteten Dividenden) von der Ertragssteuer befreit sein. Die Steuer wird erst bei Auszahlung der Leistung an die Begünstigten fällig. Hier wird der Steuersatz von 15 Prozent Anwendung finden. Die Leistungen, die die nächsten Angehörigen als Begünstigte der Familienstiftung erhalten, werden einkommensteuerfrei sein. Bei Leistungen an Dritte wird bei der Einkommensteuer ein Präferenzsteuersatz von 15 Prozent Anwendung finden.
Quelle: https://www.roedl.com/insights/polen-familienstiftung-funktion-organe-besteuerung/
Da ich auch schon diverse Jahresringe habe, mache ich mir Gedanken zum Thema Erbschaftssteuer. Die Gründung wird einiges kosten (Notar und Eintragung) und Versammlungen und Dokumentationspflichten nach sich ziehen, andererseits kann das Kapital in Europa bleiben. Auf den ersten Blick attraktiv - was sind die Nachteile?
Noch nie davon gehört, aber der Komplexität nach macht ein Beratungsgespräch mit Experten Sinn. Prof. Dr. Juhn ist da doch der ausgewiesene Experte für solche Konstruktionen.
Wenn du in Polen lebst wird es sicherlich wie oben beschrieben funktionieren. Ich gehe aber davon aus, dass du in D lebst. Somit ist neben dem polnischen auch das deutsche Recht anzuwenden. Mithin also das deutsche Schenkungs- und Erbschaftsrecht. Die Einbringung des Geldes in die Stiftung ist eine Schenkung an selbige. Da kommt es bei deutschen Familienstiftungen auf die Begünstigten der Stiftung an wie hoch der Freibetrag bzw. der Steuersatz für die Schenkung ist und nur weil du an eine ausländische Stiftung schenkst ist das nicht anders. Für die Ausschüttung kommt es auch auf das Land an in dem der Begünstigte lebt. In D müsste da sicherlich noch was nachversteuert werden. Hier sind es (meine ich) 25%+Soli+Kirchensteuer auf erhalten Ausschüttungen aus einer Familienstiftung.
Wenn die Erbschaftsfreibeträge an deine Erben nicht ausreichen, solltest du schon mal überlegen lieber mit warmen Händen als mit kalten Händen zu schenken.
Je nach Vermögensgrösse und Struktur würde ich unbedingt eine kompetente Beratung hinzu ziehen. Hier ist es tatsächlich notwendig, denn man kann mehr falsch als richtig machen.
Prof. Dr. Juhn ist da doch der ausgewiesene Experte für solche Konstruktionen.
Beispielsweise. Bei ihm erfährt man auch schon ein wenig aus den Videos, wie fatal sich Fehler auswirken können.
Wenn die Erbschaftsfreibeträge an deine Erben nicht ausreichen, solltest du schon mal überlegen lieber mit warmen Händen als mit kalten Händen zu schenken.
Absolut ein gangbarer Weg und hier kann man ja (noch) Einiges gestalten 😉
Erbrecht und Nachlass sollte man bei großen Vermögen unbedingt professionell strukturieren. Es ist wirklich eines der Gebiete, wo man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte.
Ich kann auch aus meinen Bankzeiten sagen, dass hier so viel schief gegangen ist, weil Leute hier Geld sparen wollten oder meinten es selbst besser zu können.
Erbrecht und Nachlass sollte man bei großen Vermögen unbedingt professionell strukturieren. Es ist wirklich eines der Gebiete, wo man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte.
Absolut!
Haben im privaten Umfeld grade auch einen Fall wo im Testament zwei Begrifflichkeiten vertauscht wurden und dies die Gestaltungsmöglichkeiten negativ einschränkt. Wären die richtigen Begrifflichkeiten verwendet worden, hätte durch Erbverzichtserklärung des Ehepartners (dessen Vermögen schon groß genug ist) das Erbe auf die Kinder übergehen können. Jetzt würden (bei Erbverzicht) die minderjährigen Enkel in eine Erbengemeinschaft mit mehreren Immobilien gedränkt werden, mit entsprechnden Komplikationen bis alle Erben volljährig sind.
Chance vertan, sowohl vor der Testamentsaufsetzung als auch mit der Testamentsumsetzung.
Danke für Eure Beiträge, ich werde mich weiter informieren.


