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Frage 💬 ETF sparen

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(@goldenegans)
Vollkornbrot New in Town
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 64
 

Ok, aber wenn ich "faul" bin und wirklich passiv investieren möchte, dann kann ich auch in Deutschland von Anfang an mit einem Thesaurierer arbeiten, richtig?



   
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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4736
 

@goldenegans Ja absolut. Du muss eben nur an die Vorabpauschale im Januar denken. Aber ansonsten klar, kannste so machen.



   
GoldeneGans reacted
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(@goldenegans)
Vollkornbrot New in Town
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 64
 

@mrtn Ok, der Freibetrag ist ja erst Pi*Daumen bei einer Depotgröße von ca. 160000€ ausgeschöpft, oder? Vorher muss man da auch noch nichts vorhalten bzw. zahlen. Also bei Eheleuten jetzt.

Trotzdem eine "Mistkonstruktion" das Ganze. Kannst du Revolut vielleicht nochmal vorstellen? Also da ist ja so viel passiert.

Kann ich da einen gratis Sparplan laufen haben und bei einem Ausschütter auch die Ausschüttung direkt wieder ohne weitere Kosten investieren? Oder müsste man dann den Sparplan für den nächsten Monat um die Ausschüttung anpassen?

Ist es zinseszinstechnisch denn schädlich, wenn die Ausschüttung "erst" im Folgemonat investiert wird oder spielt das keine Rolle?

Sorry, für die ganzen Fragen 🙂

Ich mag ja einerseits den "Autopiloten", also dass alles einfach läuft und ich nicht mal reingucken oder was machen muss. Andererseits hätte eine "erledigte" Steuer ja auch Vorteile. Das nächste Steuerloch will ja schließlich gestopft werden... 



   
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(@hausverwalterderherzen)
Schach Profi Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 206
 

Veröffentlicht von: @goldenegans

Ok, der Freibetrag ist ja erst Pi*Daumen bei einer Depotgröße von ca. 160000€ ausgeschöpft, oder? Vorher muss man da auch noch nichts vorhalten bzw. zahlen. Also bei Eheleuten jetzt.

 

Die Vorabpauschale greift schon deutlich vorher.

1. Zunächst ist zu prüfen, ob der ETF-Kurs sich im Kalenderjahr 2024 positiv entwickelt hat. Dies wird anhand der Notierung am ersten und am letzten Börsentag des Jahres ermittelt. Bei negativer Entwicklung fällt keine ETF-Vorabpauschale an.


2. Dann wird der sogenannte Basisertrag berechnet. Dieser ergibt sich aus dem Anlagebetrag multipliziert mit 70 % des Basiszinssatzes. Für 2024 ist der Basisertrag also: 1,603 % des Anlagebetrags zu Jahresbeginn.

Aktienfonds und Aktien-ETFs profitieren dabei von einer Sonderregel. Für sie gilt eine sogenannte Teilfreistellung von 30 %. Für 2023 beträgt der Basisertrag bei Aktien-ETFs somit nur: 1,1221 % des Anlagebetrags.  


3. Als nächstes ist zu prüfen, welche Ausschüttungen im Kalenderjahr 2024 an die ETF-Anleger erfolgt sind. Da jede Ausschüttung bereits steuerpflichtig ist, sind diese bei der Berechnung der ETF-Vorabpauschale zu berücksichtigen bzw. abzuziehen.

Sind die Ausschüttungen höher als der Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an.  Dieser Schritt entfällt, wenn es sich um einen thesaurierenden ETF handelt. Bitte beachten Sie, dass bei einigen ETFs der growney-Portfolios Ausschüttungen erfolgen, diese direkt aber wieder angelegt werden.  


4. Für die Festlegung der ETF-Vorabpauschale wird der Basisertrag mit der Wertsteigerung (+ Ausschüttung, wenn es kein thesaurierender ETF ist) verglichen. Der kleinere der beiden Werte ist die ETF-Vorabpauschale

 

    



   
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(@hausverwalterderherzen)
Schach Profi Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 206
 

Veröffentlicht von: @goldenegans

Ok, aber wenn ich "faul" bin und wirklich passiv investieren möchte, dann kann ich auch in Deutschland von Anfang an mit einem Thesaurierer arbeiten, richtig?

 

An meinem letzten Kommentar erkennst du, dass ein Thesaurierer nicht unbedingt was für "faule" Leute in Deutschland ist.



   
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Aya
 Aya
(@aya)
Blackberry© Gourmet Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 116
 

Darf ich nochmal fragen also wenn ich in der Schweiz die etfs spare was ich inzw. mache, da wird nichts abgezogen? Ich muss das selbst angeben in der Steuer und fertig, richtig???



   
mrtn reacted
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(@goldenegans)
Vollkornbrot New in Town
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 64
 

@hausverwalterderherzen das Ganze ist echt nicht so einfach. Was findest du denn besser?



   
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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4736
 

Veröffentlicht von: @aya

Darf ich nochmal fragen also wenn ich in der Schweiz die etfs spare was ich inzw. mache, da wird nichts abgezogen? Ich muss das selbst angeben in der Steuer und fertig, richtig???

 

Genau so ist es Aya. Damit umgehst Du die Vorabpauschale in Deutschland ganz legal. Wichtig ist, dass man das natürlich dann in der Steuererklärung angibt. Somit zahlst Du dann erst Steuern, wenn Erträge angefallen sind.



   
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pizzachino
(@pizzachino)
Schachspieler Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 276
 

Veröffentlicht von: @mrtn

Veröffentlicht von: @aya

Darf ich nochmal fragen also wenn ich in der Schweiz die etfs spare was ich inzw. mache, da wird nichts abgezogen? Ich muss das selbst angeben in der Steuer und fertig, richtig???

 

Genau so ist es Aya. Damit umgehst Du die Vorabpauschale in Deutschland ganz legal. Wichtig ist, dass man das natürlich dann in der Steuererklärung angibt. Somit zahlst Du dann erst Steuern, wenn Erträge angefallen sind.

 

Bei einem thesaurierten ETF und Depot kann man die Vorabpauschale legal umgehen? Das habe ich aber anders verstanden bisher. Meiner Recherche nach, muss man als in Deutschland Steuerpflichtiger die Pauschale selbst berechnen und entsprechend abführen. Übersehe ich etwas?

 



   
Susanna and Bonvivant reacted
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mrtn
 mrtn
(@mrtn)
Super Großmeister Moderator Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4736
 

@pizzachino Unklar ausgedrückt von mir, ich korrigiere das:

Man muss beim Auslandsdepot ja ohnehin eine Steuererklärung machen. Aber es gibt eben keinen automatischen Abzug (wie Du schriebst). Man gewinnt Zeit und hat mehr vom "Zinseszinseffekt".

Hier die gesamte Erklärung:

 

Ja, bei einem ETF-Depot im Ausland fällt die Steuer auf die Vorabpauschale an, sofern der Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Vorabpauschale gilt grundsätzlich für alle Investmentfonds, einschließlich ETFs, unabhängig davon, ob sie inländisch oder ausländisch sind. Sie wurde 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt, um eine Steuerstundung durch thesaurierende Fonds zu verhindern, und berechnet sich als fiktive Mindestverzinsung (basierend auf 70 % des Basiszinses der Bundesbank multipliziert mit dem Fondsanteilswert zum Jahresbeginn, abzüglich Ausschüttungen). Auf diese Pauschale fallen 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) an.Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Abwicklung: Bei einem Depot bei einer deutschen Bank wird die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch berechnet und abgezogen. Bei einem Depot im Ausland erfolgt keine automatische Berechnung oder Abzug durch die Depotbank. Stattdessen muss der Anleger die Vorabpauschale selbst ermitteln und in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP-INV) angeben, um die Steuer zu zahlen. Viele ausländische Broker stellen Steuerbescheinigungen oder relevante Daten zur Verfügung, die für die Berechnung genutzt werden können.Wichtig: Beim späteren Verkauf der ETF-Anteile werden bereits gezahlte Vorabpauschalen auf den Verkaufserlös angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Zudem können Anleger den Sparerpauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Verheiratete) nutzen, um Steuern zu mindern – dies gilt auch für die Vorabpauschale, muss aber in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, da die genaue Berechnung komplex sein kann und Fehler teuer werden.



   
Susanna reacted
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(@goldenegans)
Vollkornbrot New in Town
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 64
 

Habt ihr euch denn für Thesaurierer oder Ausschütter entschieden und warum?

 



   
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(@susanna)
Internationaler Meister Rose
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 910
 

Veröffentlicht von: @goldenegans

Habt ihr euch denn für Thesaurierer oder Ausschütter entschieden und warum?

 

Im Prinzip ist doch spätestens jetzt klar, dass der Ausschütter steuereinfacher ist. Oder liege ich jetzt ganz falsch? Ich meine Steuer auf die Pauschale selbst berechnen und abführen und lauter so ein Quatsch aus Deutschland, ne danke. Ich bleibe beim Ausschütter (bin sowieso schon festgelegt).



   
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(@lichtenberg99)
Internationaler Meister Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1416
 

Veröffentlicht von: @mrtn

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Abwicklung: Bei einem Depot bei einer deutschen Bank wird die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch berechnet und abgezogen. Bei einem Depot im Ausland erfolgt keine automatische Berechnung oder Abzug durch die Depotbank. Stattdessen muss der Anleger die Vorabpauschale selbst ermitteln und in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP-INV) angeben, um die Steuer zu zahlen. Viele ausländische Broker stellen Steuerbescheinigungen oder relevante Daten zur Verfügung, die für die Berechnung genutzt werden können.

Wenn man einen Sparplan mit z.B. 12 Raten pro Jahr hat, dann muss man für jede Rate die Vorabpauschale selbst berechnen. Habe ich einmal gemacht und dann entschieden, dass bei meinem Depot in der Schweiz nur noch Aktien und keine ETFs lege. Ich hatte dazu noch die Herausforderung, dass der ETF in $ notiert war.... mit diversen unterschiedlichen Umrechnungskursen.

 

Veröffentlicht von: @goldenegans

Habt ihr euch denn für Thesaurierer oder Ausschütter entschieden und warum?

Ich habe beides. Obwohl steuerlich etwas ungünstiger (wegen Steuerstundung) habe mehr Ausschütter, weil ich mittelfristig von den Ausschüttungen leben möchte und ausserdem nicht zu viel "latente" Steuern in meiner Vermögensbilanz haben möchte. 



   
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(@geierlein)
Milkshake New in Town
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 10
 

@lichtenberg99 Ich handhabe es ebenso. Meine ETF's liegen (leider) bei einer Depotbank in Deutschland. Bei Swissquote in der Schweiz habe ich aktuell lediglich Aktien liegen, da mit der steuerliche Aufwand auch zu groß ist.



   
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Gold-oder-Aktien
(@gold-oder-aktien)
Internationaler Meister Blackwater Stammleser
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 765
 

Veröffentlicht von: @goldenegans

Habt ihr euch denn für Thesaurierer oder Ausschütter entschieden und warum?

 

Ich bin nur bei Ausschüttern, da in D steuerreinfach. Man zahlt keine Steuern auf fiktive Gewinne, auch wenn das später verrechnet wird. 

Dazu hat man den Vorteil solange der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft ist, bleiben die Ausschüttungen steuerfrei und die 1.000€/2.000€ gibt es jedes Jahr neu. Wer es nicht ausschöpft lässt den Rest verfallen.

 



   
Suzana, HausverwalterderHerzen, Susanna and 3 people reacted
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