Hallo Leute,
eine Meldung der "besonderen Art". Ihr habt es ja bereits geschrieben, ich mache mal einen Thread dazu auf, damit man sich abstimmen und gegenseitig unterstützen kann.
Hier nochmal die original Meldung, die ich vorhin auch bekommen habe:
Information letter to the clients of FlowBank SA
1. General situation
By decision of 12 June 2024, the Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) opened bankruptcy proceedings against FlowBank SA (the Bank) with effect from 13 June 2024 at 8:00 a.m. As a consequence, the FINMA withdrew the license of the Bank as bank and securities dealer.
The FINMA appointed Walder Wyss SA, succursale de Genève, 14 rue du Rhône, P.O Box, 1211 Geneva 3 as bankruptcy liquidators (the Liquidators). The place of jurisdiction for the bankruptcy is the Bank’s head office in Geneva.
The commercial activities of the Bank stopped at the opening of the bankruptcy. The Bank is no longer authorised to carry out banking transactions or to act as securities dealer. In this regard, all payments, purchases and sales of securities can not longer be made. The Bank and its governing bodies are strictly prohibited from carrying out any legal act without the approval of the Liquidators.
2. Secured deposits
Client’s cash deposited with the Bank in Switzerland in an account opened in their name will be reimbursed in the short term up to a maximum amount of CHF 100,000 (one hundred thousand Swiss francs).
The Liquidators are currently preparing the repayment terms and conditions, which will be communicated to the clients as soon as possible.
3. Segregation of custody assets
Custody assets according to Article 16 of the Banking Act (such as shares, bonds, funds, certificates etc.) remain the property of the clients, do not form part of the bankrupt estate and will be transferred to them subject to any compensation or restrictions.
The Liquidators are currently preparing the modalities of transfer, which will be communicated to the clients as soon as possible.
4. Termination of contracts entered into with the Bank
All agreements between the Bank and its clients, such as contracts for differences, contracts linked to financial instruments and derivative contracts, are terminated with immediate effect.
5. No takeover of contracts
Unless the Liquidators declare otherwise, contracts of duration (such as lease or leasing contracts) will not be taken over by the bankrupt estate.
6. Information to the clients of the Bank
The Liquidators will shortly be sending the Bank’s clients a circular describing the procedure for repayment of the secured deposits and the transfer of the custody assets.
For any additional information, the Liquidators invite the clients to refer to the website of the FINMA or to contact them by e-mail at the following address : project-liquidateurfb@walderwyss.com. A dedicated website and hotline will be available as soon as possible.
* * *
For FlowBank SA in liquidation, Walder Wyss SA
Das Ganze in deutscher Sprache:
Informationsschreiben an die Kunden der FlowBank AG
1. Allgemeine Situation
Mit Verfügung vom 12. Juni 2024 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die FlowBank AG (die Bank) mit Wirkung per 13. Juni 2024, 08.00 Uhr, den Konkurs eröffnet und ihr anschliessend die Bewilligung als Bank- und Effektenhändlerin entzogen.
Die FINMA hat die Walder Wyss AG, Zweigniederlassung Genf, 14 rue du Rhône, Postfach, 1211 Genf 3 zur Konkursliquidatorin ernannt (die Liquidatoren). Der Gerichtsstand ist der Sitz der Bank in Genf.
Mit der Konkurseröffnung wurde die Geschäftstätigkeit der Bank eingestellt. Die Bank ist nicht mehr berechtigt, Bankgeschäfte zu betreiben oder als Effektenhändlerin aufzutreten. Es dürfen keine Zahlungen mehr geleistet und keine Wertpapiere mehr gekauft oder verkauft werden. Der Bank und ihren Organen ist es untersagt, ohne Zustimmung der Liquidatoren Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
2. Privilegierte Einlagen
Die Barguthaben der Kunden, die auf einem auf ihren Namen lautenden Konto bei einer Bank in der Schweiz deponiert sind, werden bis zu einem Betrag von CHF 100'000 (einhunderttausend Schweizer Franken) in Kürze ausbezahlt.
Die Liquidatoren bereiten derzeit die Rückzahlungsmodalitäten vor, die den Kunden so bald wie möglich mitgeteilt werden.
3. Absonderung von Depotwerten
Depotwerte im Sinne von Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (wie Aktien, Obligationen, Fonds, Zertifikate usw.) bleiben Eigentum der Kunden, fallen nicht in die Konkursmasse und werden ihnen vorbehältlich allfälliger Verrechnungen oder Einschränkungen zurückerstattet.
Die Liquidatoren bereiten derzeit die Übertragungsmodalitäten vor, über die die Kunden so bald wie möglich informiert werden.
4. Kündigung der mit der Bank abgeschlossenen Verträge
Alle Verträge zwischen der Bank und ihren Kunden, wie Differenzkontrakte, Verträge über Finanzinstrumente und Derivatkontrakte, werden mit sofortiger Wirkung gekündigt.
5. Keine Vertragsübernahme
Sofern von den Liquidatoren nicht anders erklärt, werden befristete Verträge (wie Miet- oder Leasingverträge) nicht von der Konkursmasse übernommen.
6. Informationen für die Bankkunden
Die Liquidatoren werden in Kürze ein erstes Rundschreiben an die Kunden der Bank versenden, in dem die Modalitäten für die Rückzahlung der privilegierten Einlagen und die Übertragung der Depotwerte beschrieben werden.
Für weitere Informationen laden die Liquidatoren die Kunden ein, die Website der FINMA zu konsultieren oder sich per E-Mail an sie zu wenden (project-liquidateurfb@walderwyss.com).
Eine Website sowie eine Telefon-Hotline werden den Kunden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt. <br
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Für FlowBank AG in Liquidation, Walder Wyss AG </br
Da Mrs. Blackwater und ich sowie unsere Eltern davon auch betroffen sind, können wir euch hier auf dem Laufenden halten was zu tun ist.
Das Wichtigste vorab, was wir seit alten Finanzwesir-Zeiten immer wieder gesagt haben:
Die Assets (ETFs etc.) sind NICHT davon betroffen! Daher sollte die Cashquote immer unter 100K sein.
Es geht nur um Cash!
Zunächst greift jetzt die Schweizer Einlagensicherung i.H.v. 100.000 CHF pro Kunde. Die Assets müssen per Depotübertrag auf eine andere Bank übertragen werden.
Es wird in Kürze eine extra Webseite geben und auch eine Hotline. Dann erhalten wir weitere Informationen.
Weitere News:
DER LETZTE ABSATZ IST WICHTIG!!!
Über die Genfer Flowbank ist der Konkurs eröffnet worden. Die Finma begründet dies mit dem Einlegerschutz. Die Liste der Verfehlungen, die sie der Technologiebank vorwirft, ist eindrücklich, und reicht bis zur Verletzung der Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten.
Nun ist der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) endgültig der Geduldsfaden gerissen: Sie hat am Donnerstag den Konkurs über die Genfer Flowbank eröffnet (und zusätzlich zu dieser Mitteilung ein Fragen-Antworten-Katalog für Kunden der Flowbank aufgeschaltet). Die Bank verfüge nicht mehr über die Mindesteigenmittel für den Geschäftsbetrieb, schreibt die Finma. «Es besteht zudem die Besorgnis, dass die Bank überschuldet ist.» Mit dem Konkurs sollen die Einleger geschützt werden. Den Scherbenhaufen aufräumen darf die als Liquidatorin designierte Anwaltskanzlei Walder Wyss.
In ihrer Mitteilung listet die Finma das eindrückliche Sündenregister der Flowbank auf: Im Zuge des ersten, im Oktober 2021 eröffneten Enforcementverfahren (ein Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts) stellte die Finma schwere Verletzungen der Eigenmittelanforderungen und der Anforderungen an die Verwaltungsorganisation und das Risikomanagement der Bank fest. Ein Jahr später ordnete sie «umfassende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands» an und setzte einen Prüfbeauftragten ein.
Langes Sündenregister
Aufgrund von erneuten Hinweisen auf Mängel folgte im Juni 2023 das nächste Enforcementverfahren. Diesmal wurde ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt, der feststellte, dass die Flowbank Eigenmittelvorschriften wiederholt nicht eingehalten hatte. Und fast noch gravierender: «Die Buchführung der Bank sowie das finanzielle Reporting stellten sich als fehlerhaft und unvollständig heraus.» Dass die Bank Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber der Behörde verletzte, komplettiert das düstere Bild.
Die Untersuchung deckte auch auf, dass Flowbank Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko einging, ohne entsprechende Abklärungen. Die Finma spricht von schwerwiegenden Verstössen gegen die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
«Eigenmittelvorschriften klar verletzt»
Am 8. März 2024 entzog die Finma der Flowbank die Bewilligung und sprach ihr die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit ab. Die Verfügung wurde allerdings nicht rechtskräftig, weil dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt wurde.
Der Verwaltungsrat der Bank habe den Jahresabschluss 2023 erst vor wenigen Tagen genehmigt. Die Finma hat aufgrund dieser gesicherten Zahlen erkennen müssen, dass die finanzielle Situation des Instituts weit schlechter ist als ursprünglich angenommen. «Die Mindesteigenmittelvorschriften waren bereits Ende 2023 sowie per Ende April 2024 in klarer Weise verletzt.« Die Bank hat es in der Folge nicht geschafft, der Finma innert nützlicher Frist «eine genehmigungsfähige Erhöhung der Eigenmittel» zu unterbreiten, worauf der Konkurs eröffnet wurde.
Einlagensicherung muss nicht einspringen
Immerhin dürften gemäss der Finma die vorhandenen Mittel der Bank reichen, um die privilegierten Einlagen (die Guthaben von maximal 100'000 eines Kunden bei einer Bank) vollumfänglich zurückzuzahlen. Damit muss die Einlagensicherung der Schweizer Banken (Esisuisse) nicht beansprucht werden. Auch die Wertschriftendepots der Kunden würden abgesondert und zurückerstattet, teilt die Finma mit.
Flowbank, die neben dem Hauptsitz in Genf seit Oktober 2021 in Zürich präsentist und Töchter in London und auf den Bahamas hat, beschäftigt nach Angaben der Finma weltweit rund 140 Mitarbeiter, weist eine Bilanzsumme von rund 680 Millionen Franken auf und führt mehr als 22'000 Kundenkonten. Gegründet wurde die Neobank 2020 von CEO Charles Henri Sabet, einem Veteran im Online-Trading. Er wollte mit einer neuen Technologie und einem neuen Mindset die Schwächen der etablierten Finanzhäuser ausnutzen – und ist dabei offensichtlich über die alten Regeln einer guten Bankführung gestolpert
FRAGEN & ANTWORTEN
Werde ich mein Geld in der gesamten Höhe zurückerhalten?
Die Guthaben auf den in der Schweiz gebuchten Einlagen werden laut Finma bis zu einem maximalen Betrag von 100’000 Schweizer Franken privilegiert behandelt. Nach der Konkurseröffnung werde sich die Liquidatorin als Erstes mit der raschen Auszahlung diesen privilegierten Einlagen befassen.
Kundinnen und Kunden werden, wenn sie bei der Bank Einlagen haben, diesbezüglich von der Liquidatorin kontaktiert und gebeten, entsprechende Zahlungsinstruktionen zu erteilen.
Wie steht es um Einlagen über 100’000 Franken?
Die Einlagen, die über 100’000 Schweizer Franken hinausgehen, werden im Konkursverfahren kolloziert. Das heisst: Die angemeldeten Forderungen werden nach ihrer Konkursklasse eingeordnet. Dieser Einordnung entsprechend werden die verfügbaren Aktiven danach ganz oder anteilsmässig ausbezahlt.
Wer ist die Liquidatorin im Fall Flowbank?
Liquidatorin ist die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG mit diversen Standorten in der Schweiz. Sie beantwortet die Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf des Konkursverfahrens. Betroffene können sich per Telefon an die Hotline 022 888 66 00 (Telefonnummer der Bank) wenden oder per E-Mail an: project-liquidateurfb@walderwyss.com
Was geschieht mit den Wertschriften, die bei der Flowbank hinterlegt sind?
Im Konkursfall fallen die Wertschriften der Kundinnen und Kunden nicht in die Konkursmasse. Wertschriften können der jeweiligen Eigentümerin oder dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Kunde oder die Kundin wirklich auch Eigentümer oder Eigentümerin ist. Die Bank verwahrt die Wertschriften in individuellen Depots. Diese werden aus dem Konkurs ausgesondert und durch die Liquidatorin an die jeweiligen Depotinhaber gemäss den erteilten Weisungen übertragen, sofern die Bank kein Verrechnungsrecht gegenüber der Kundin oder dem Kunden hat. Ob ein bestimmter Depotwert eine Wertschrift darstellt, die von der Liquidatorin abgesondert und übertragen wird oder als eine Forderung gegenüber der Bank betrachtet wird, wird von der Liquidatorin im Einzelfall bestimmt.
Was geschieht mit meinen Kryptoanlagen?
Das hängt vom Produkt ab. Ob die jeweiligen Produkte Depotwerte darstellen, die gleich wie andere Wertschriften von der Liquidatorin abgesondert und übertragen werden oder als Forderungen gegenüber der Bank betrachtet werden, ist von der Liquidatorin im Einzelfall zu prüfen und festzulegen.
Was geschieht nach der Konkurseröffnung?
Ab sofort können keine Transaktionen mehr gemacht werden. Die Liquidatorin werde alle Gläubigerinnen und Gläubiger der Bank erfassen, um den Umfang der Schulden festzustellen, schreibt die Finma. Sie muss eine Liste der Forderungen erstellen und sich zur Berechtigung jeder einzelnen Forderung äussern. Hieraus resultiert der sogenannte Kollokationsplan. Parallel wird die Konkursliquidatorin die Aktiven der Bank verwerten, um die Gläubiger und Gläubigerinnen auszahlen zu können.
Wie muss ich vorgehen, um mein Guthaben zurückzuerlangen?
Die Forderungen von Kundinnen und Kunden, die aus den Büchern der Bank ersichtlich sind, gelten von Gesetzes wegen als angemeldet. Die Liquidatorin wird die Kundinnen und Kunden per E-Mail kontaktieren und sie über das genaue Prozedere informieren, wie sie Zugang zu ihrem Geld (in erster Linie in Höhe der gesicherten Einlagen von 100’000 Franken) erhalten. Wer weitergehende Forderungen hat, wird auf den Schuldenaufruf verwiesen, der in den nächsten Tagen auf der Internetseite der Finma und im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert werde.
Gerade habe ich eine Email von der FlowBank erhalten. Darin:
Das verstehe ich so, dass alle Cash Positionen in EUR, USD etc. in CHF umgewandelt werden -> hoffentlich ohne Umtauschgebühren.
D.h. ein Multiwährungskonto zum Erhalt der Cash Position in CHF ist sicher sinnvoll.
Wie geht das, wenn man z.B. nur ein EUR Konto bei der DKB hat?
@martgo danke 🙂 Bei yuh bin ich schon eine ganze Weile, dank dieser Community. Bei Swissquote seit heute.
Ich meine es gibt bestimmt einige Leute, die einen Haufen Cash in EUR bei der Flowbank geparkt haben, und jetzt ein weiteres Konto benötigen, um ihr Geld in CHF wiederzubekommen.
Ich meine es gibt bestimmt einige Leute, die einen Haufen Cash in EUR bei der Flowbank geparkt haben, und jetzt ein weiteres Konto benötigen, um ihr Geld in CHF wiederzubekommen.
Ja, die gibt es hier bei uns definitiv und mit denen bin ich auch persönlich im Kontakt. Sind aber bislang alle schon bei Yuh oder beim Onboarding bei SQ. Bislang ist mir kein Fall bekannt, wo das nicht so wäre.
Letztlich kann man aber das Geld auch nach Deutschland überweisen lassen. Dann wird eben zu Euro konvertiert (Achtung Umrechnung + Gebühren!).
Die letzte Mitteilung bezüglich FlowBank:
Additional information to clients of FlowBank Ltd. in liquidation as of
17 June 2024:
The liquidators inform you that the following actions have been taken with effect as of the opening of bankruptcy of FlowBank Ltd. in liquidation, i.e. on 13 June 2024 at 8.00 a.m. (the Opening of the Bankruptcy):
- closure of CFD positions on the Opening of the Bankruptcy;
- conversion of deposits in foreign currencies into Swiss francs (CHF) at the rates applicable at the Opening of the Bankruptcy.
The liquidators are currently working on the payment of secured deposits as soon as possible.
In the meantime, the liquidators draw your attention to the fact that no payment or transfers, including standing orders, can be made from your account FlowBank Ltd. in liquidation.
You are therefore invited to provide all your potential counterparties with the bank details of an account that you hold with another bank in order to receive your future payments.
For FlowBank Ltd. in liquidation,
Walder Wyss Ltd.
Ist ja schon so zu verstehen, das alle Aktien im Depot verkauft wurden? Und bei Gewinnen, müssen die versteuert werden?
@dunkelroterfaden
Ich denke nicht, nur Einlagen in Fremdwährungen wurden in Schweizer Franken getauscht.
@ulrichs Ich verstehe es so: Siehe
3. Absonderung von Depotwerten
@mrtn Eine weitere Möglichkeit (zum Cash parken außerhalb EU) wäre auch die wiLLBe.
Die entscheidenden Buchstaben sind hier LLB, die Liechtensteinische Landesbank.
Schöner schlanker Onlineauftritt, gute App (leider etwas bunt mit grünem Anstrich :D, stört aber nicht weiter). Ist kein Girokonto sondern Tagesgeld. Jedoch mit Möglichkeit Tagesgeldkonten in EUR, USD und CHF zu führen. Sehr faire Konditionen für den Währungstausch, und wie ich finde, auch die Zinsen sind ok. Und den angebotenen Anlageroboter muss man nicht nutzen.
Bin dort selbst Kunde und habe bisher gute Erfahrung gemacht. Schnelle Eröffnung online, LI IBANS für die Konten. Sollte also auch 'Offshore' sein. Jedenfalls zählen Überweisungen von Yuh CH zu wiLLBe LI als 'national'. Was für mich erstmal gut aussieht 🙂
Depotwerte im Sinne von Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (wie Aktien, Obligationen, Fonds, Zertifikate usw.) bleiben Eigentum der Kunden, fallen nicht in die Konkursmasse und werden ihnen vorbehältlich allfälliger Verrechnungen oder Einschränkungen zurückerstattet.Die Liquidatoren bereiten derzeit die Übertragungsmodalitäten vor, über die die Kunden so bald wie möglich informiert werden.
Ja, so ist es. WPs werden Banken nur zugeordnet. In Deutschland über die Clearstream Banking AG, in der Schweiz macht das eine ähnliche Clearing Einrichtung. Es gilt das TRENNBANKENSYSTEM. Die Banken haben KEINEN Zugriff auf Vermögen in Depots!
Ist ja schon so zu verstehen, das alle Aktien im Depot verkauft wurden?
Nein, denn das ist ja auch gar nicht notwendig, wäre sogar echt übel. Dann würde der Gegenwert in die Konkursmasse fliessen.
Die entscheidenden Buchstaben sind hier LLB, die Liechtensteinische Landesbank.
Ja, die kenne ich auch. Leider kann man eben kein Girokonto dort bekommen. Ansonsten soweit gut.
Die Auflösung von Positionen bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf die Kontrakte für die Flowbank als Counterpart fungiert (Cfds bspw.)
Exakt so ist es.
Anmerkung: Wenn die Bank der Counterpart der CFDs war, dann wundert mich auch nichts mehr 🤣


